Blüm bittet für Todeskandidaten verweigert aber eine Asylzusage

■ Mit der dringenden Bitte, kein Todesurteil zu fällen, wandte sich der Arbeitsminister an den chilenischen Innenminister / Amnesty wiederholt dringenden Appell an die Bundesregierung

Berlin (taz) - Bundesarbeitsminister Blüm hat in einem Fernschreiben den chilenischen Innenminister gebeten, „daß vom chilenischen Militärgerichtshof gegen die drei keine Todesstrafe verhängt wird“. Der Arbeitsminister erinnerte in seiner Eigenschaft als stellvertretender CDU-Vorsitzender daran, daß „die Geständnisse unter der Folter erpreßt wurden, und daß „solche Geständnisse völlig unbeachtet bleiben müssen“. Eine umgehende Asyl-Gewährung der BRD stellte er jedoch nicht in Aussicht.

Dem dringenden Appell von Amnesty International an die Bundesregierung zu sofortigem Handeln zur Rettung der drei von der Todesstrafe bedrohten Chilenen, haben sich jetzt neben der Bundes-SPD auch die SPD-Landesregierung in Saarbrücken und die vier Fraktionen der Hamburger Bürgerschaft angeschlossen. In einem Schreiben an die Bundesregierung appelliert die Saarländische Landesregierung an den chilenischen Militärgerichtshof, „in zweiter Instanz kein Todesurteil zu fällen“ und erneuerte zugleich die Bereitschaft des Saarlandes, den 15 Chilenen Asyl zu gewähren.

Bereits am 4.Juli hatten alle Fraktionen der Hamburger Bürgerschaft in einem Brief an Zimmermann und Genscher „auf den dringenden Handlungsbedarf der Bundesregierung “ hingewiesen. In dem Brief heißt es:“ Wir sehen es als sinnvoll an, den Angeklagten Hugo Marchant, Jorge Palma und Carlos Araneda eine Aufenthaltsgenehmigung aus humanitären Gründen durch die Bundesregierung zu erteilen“. Für die „sofortige Aufnahme von drei der 15 Chilenen“ hat sich auch die CDU Bundestagsabgeordnete Ingeborg Hoffmann ausgesprochen, „da für sie akuter Handlungsbedarf bestehe“. Die Abgeordnete appelliert an die Bundesregierung und erwartet, „daß sie mit allen Kräften auf die chilenische Regierung einwirkt, um zu erreichen, daß diese Todesurteile erst gar nicht gefällt werden. Dies können wir nur, indem wir den drei Todeskandidaten sofortiges Asyl gewähren“. Gegenüber der taz äußerte Anmesty International, daß ihren Informationen nach noch in dieser Woche mit der Urteilsverkündung zu rechnen ist. Die Gefangenenhilfeorganisation hofft „nach wie vor, daß die Bundesrepublik ihr starkes politisches Gewicht zur Geltung bringt, um die Todesurteile zu verhindern“.

Till Meyer