Anhörungs-Chef als Atomlobbyist

■ Anwalt der BI gegen WAA Wackersdorf knöpft sich Rudolf Mauker vor / Leiter des Erörterungstermins hat Sitz und Stimme in den wichtigsten Atomausschüssen / Umweltministerium bestreitet Befangenheit

Berlin (taz) - Rudolf Mauker, der Leiter des Erörterungstermines im Verfahren um die Erteilung der zweiten Teilerrichtungsgenehmigung für den Bau der Wideraufbereitungsanlage Wackersdorf ist in die Atomlobby gut eingebunden. Der Rechtsanwalt der Schwandorfer Bürgerinitiative gegen die WAA, Wolfgang Baumannn, erklärte gestern vormittag in der Stadthalle von Neunburg, Mauker sei sowohl im Präsdium des „Kerntechnischen Ausschusses“ (KTA) als auch Mitglied im Aufsichtsrat der „Gesellschaft für Reaktorsicherheit GmbH“ (GRS). Rudolf Mauker hat damit als höherer technischer Verwaltungsbeamter Sitz und Stimme in den wichtigsten Ausschüssen, die für die Erstellung von Richtlinien und Normen im kerntechnischen Bereich zuständig sind. Allein die Andeutung des Anwalts, im Laufe des Tages einen Befangenheitsantrag gegen den Versammlungsleiter stellen und präzisieren zu wollen, führte zur Unterbrechung der Debatte. Über eine Behördenvertreterin ließ Mauker erklären, die Vorwürfe müßten bis zum frühen Nachmittag amtlicherseits geprüft werden.

Eine mögliche Befangenheit hatte Baumann auch bei Dr. Apels vermutet, der als Mitglied des geologischen Landesamtes behördlicher Sachbeistand für die Genehmigungsbehörde ist. Die Experten der Bürgerinitiativen haben Apel wiederholt vorgeworfen, in den Unterlagen zur Grundwasseruntersuchung der Bodenwöhrer Senke den Standort eines Bohrloches „K7“ bewußt falsch eingezeichnet und den Vorgang im Normenkontrollverfahren vor dem Münchner Verwaltungsgerichtshof verschwiegen zu haben.

Nach der Unterbrechung verlas dann Mauker selbst die Stellungnahme des Bayerischen Umweltministeriums. Der zuständige Amtsleiter Ministerialdirektor Buchner führte darin aus, die Mitgliedschaft Maukers im Aufsichtsrat der GRS lassen nicht auf eine Befangenheit schließen. Das Umweltministerium begrüße vielmehr, daß „jemand Kompetentes“ in der GRS sitzt. In der selben Entscheidung wird auch ein früherer Antrag der Bürgerinitiativen auf eine Ortsbesichtigung der WAA verworfen. Mit einem Befangenheitsantrag gegen den Mitarbeiter des geologischen Landesamtes war offenbar gerechnet worden.

Mit einem Gutachten vom 22. Juli erklärte Apels Vorgesetzter Dr. Wittmann, in den Unterlagen handele es sich nur um einen zeichnerischen Fehler, der keinerlei Konsequenzen für die Ergebnisse der Studie nach sich ziehe. Diese Behauptung wird von der Sachverständigen der WAA -GegnerInnen zurückgewiesen. Mit dem Standort des Bohrloches „K7“ steht und fällt ihrer Meinung nach die „Theorie der Wasserscheide“ über den Grundwasserverlauf im Baugebiet der WAA

Wolfgang Gast.