In Bayern gleich zwei Wochen im Knast

München (dpa) - Die Polizei kann künftig in Bayern auf eine richterliche Anordnung hin eine festgenommene Person bis zu zwei Wochen in Gewahrsam nehmen.

Einen entsprechenden Gesetzentwurf zur Änderung des Polizeiaufgabengesetzes beschloß am Dienstag der Ministerrat in München. Bisher war die Höchstdauer des „Unterbindungsgewahrsams“ auf 48 Stunden festgesetzt. Die neue Maßnahme ist nach einer Mitteilung der Staatskanzlei dann zulässig, wenn dies unerläßlich sei, „um unmittelbar bevorstehende Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten von erheblicher Bedeutung für die Allgemeinheit zu verhindern“. Die Regelung war bereits von Ministerpräsident Franz Josef Strauß in seiner Regierungserklärung im Dezember 1986 angekündigt worden und soll - so die Staatskanzlei verhindern, „daß von der Polizei aufgegriffene Gewalttäter nach wenigen Stunden wieder entlassen werden müssen und ihre gefährlichen und rechtswidrigen Aktionen fortsetzen können“. Einen zweiwöchigen Gewahrsam auf richterliche Anordnung sähen auch gesetzliche Regelungen in Baden-Württemberg vor. In Hamburg und Bremen sei der Gewahrsam sogar unbefristet.