Psycho, alle Kassen

■ Berlin will bundesgesetzliche Regelung für Psychotherapeuten / Dippel-Züch ist Voraussetzung

Berlin hält eine bundeseinheitliche Regelung für den Beruf des nichtärztlichen Psychotherapeuten für erforderlich. Das erklärte der Staatssekretär in der Gesundheitsverwaltung, Hasinger, gestern.

Er kündigte an, Berlin werde in Kürze einen Gesetzentwurf zur Anerkennung des Psychotherapeuten als selbständiger Heilberuf vorstellen. Der Entwurf beruhe auf den Ergebnissen einer seit zwei Jahren bestehenden Arbeitsgruppe. Es sei ein mittlerweile unhaltbarer Zustand, daß für nichtärztliche Psychotherapeuten noch immer das überhaupt nicht passende Heilpraktikergesetz gelte.

Ein Psychotherapeutengesetz muß nach Meinung Hasingers klare Zulassungsvoraussetzungen enthalten. Die Voraussetzung zur Berufserlaubnis solle von einem Psychologiestudium mit dem Schwerpunkt klininische Psychologie und einer anschließenden zwei- bis dreijährigen praktischen Ausbildung abhängig gemacht werden.

Der Gesetzgeber werde auch sorgsam darauf achten müssen, erklärte Hasinger, daß die nach der fast völligen Zerstörung der deutschen Psychotherapie durch den Nationalsozialismus entstandenen qualifizierten nichtstaatlichen Ausbildungsstätten in eine Regelung eingebaut würden. Dies gelte insbesondere für die Psychoanalyse, die nicht in den zwei bis drei Jahren nach dem Studium gelernt werden könne.

Schließlich werde sich der Bundesgesetzgeber mit der Einbindung der qualifizierten nichtärztlichen Psychotherapeuten in die gesetzliche Krankenversicherung zu beschäftigen haben. Das geltende sogenannte Delegationsverfahren, bei dem der Psychologe als Gehilfe des Arztes tätig werde, sei überholt.

dpa