Schwarzwald-Uran beschäftigt BVG

■ Baden-Württembergische Landesregierung will Uranabbau durch Revisionsantrag verhindern

Berlin (taz/dpa) - Die baden-württembergische Landesregierung zieht vor das Bundesverwaltungsgericht, um zu verhindern, daß eine grundsätzliche Genehmigung zum Uranabbau im Schwarzwald erteilt wird. Mit ihrem Revisionsantrag will die CDU-Regierung das Urteil des Mannheimer Verwaltungsgerichtshofs (VGH) vom 6.Juli (s.taz v.7.Juli), das dem Bergbauunternehmen „Gewerkschaft Brunhilde“ ein Abbaurecht zuerkannt hatte, überprüfen lassen. Die „Gewerkschaft Brunhilde“, die auch die umstrittene Urananlage Ellweiler betreibt, hatte bereits 1982 einen Abbauantrag gestellt. Das Land lehnte ihn unter Berufung auf Naturschutz und Tourismus und das aktuelle Uran -Überangebot auf dem Weltmarkt ab, unterlag jedoch vor dem VGH. Unterdessen baut die „Gewerkschaft“ bereits heute 10.000 Tonnen Uranerz jährlich zu „Erkundungszwecken“ ab. Damit soll offiziell ein Absaufen der Grube verhindert werden. Ein Sprecher des baden-württembergischen Wirtschaftsministeriums erklärte, mit der Revisionsklage der Landesregierung bleibe „es erst einmal beim Status quo“. Unterdessen haben Mitglieder von Umweltgruppen in Freiburg davor gewarnt, die Uranerzförderung im Schwarzwald zuzulassen. Welche Folgen dies auf lange Sicht für die Bevölkerung haben würde, könne schon heute in den Uranabbaugebieten Kanadas beobachtet werden. Dort sei die Bevölkerung gesundheitlich extrem gefährdet.

gero