Hagen will nicht im Regen stehen

■ Chef von „Radio Bremen 4“ fühlt sich von der Intendanz im Stich gelassen

Wolfgang Hagen fühlt sich von seinen Vorgesetzten alleingelassen. Der Chef der Hauptabteilung Leichte Musik und geistige Vater der Pop-Welle „Radio Bremen 4“ hat sich in einem Brief an die Programmdirektorin Carola Sommerey bitter beschwert. Auf Weisung des Intendanten Karl-Heinz Klostermeyer mußte Hagen vor einer guten Woche den Landesbeauftragten für den Datenschutz zu den Computern bei „Radio Bremen 4“ geleiten und zusehen, wie Datenschützer Sven Holst dort Kontrollen vornahm. Stand das „mit dem bremischen Datenschutzgesetz in Einklang?“, fragt Hagen nun in seinem Brief.

Zur Vorgeschichte: In den beiden Personalcomputern in der Pop-Wellen-Redaktion sollen personenbezogene Daten gespeichert worden sein. Das jedenfalls geht aus einem Gutachten hervor, das der Personalrat des Senders in Auftrag gegeben hat. Zumindest einen Verstoß gegen eine „Dienstvereinbarung“, die den Gebrauch dieser PCs regelt, sieht der Personalrat darin. Aufgrund von Presseartikeln wurde auch der Landesbeauftragte für den Datenschutz tätig. Sven Holst, Stellvertreter des Landesbeauftragten, warf einen langen Blick in die PCs und ließ sich vom Indendanten Klostermeyer überdies 23 Disketten geben, diejenigen, die auch der Gutachter des Personalrats bereits kopiert hatte. (vgl. taz vom 22.7.88)

In seinem Brief stellt Hagen in Frage, ob Klostermeyers Entscheidung mit dem Gesetz in Einklang steht. Für personenbezogene Daten, die der Sender zu eigenen publizistischen Zwecken verarbeitet, sei der Landesbeauftragte nämlich nicht zuständig. Die untersuchten Computer stünden in „besonders schützenswerten Bereichen, nämlich in einem Redaktionsbüro“, macht Hagen geltend. Datenschützer Sven Holst dazu: „Es kommt darauf an, was mit den Computern gemacht wird, nicht wo sie stehen.“

Betroffen zeigt sich Hagen von der Äußerung Holsts, daß die „Dienstvereinbarung“, geschlossen zwischen dem Personalrat und dem Direktorium, ein Teil des geltenden Datenschutzrechts sei. Vom Direktorium des Senders will Hagen nun wissen, ob „der Landesbeauftragte die Einhaltung einer Radio-Bremen-Dienstvereinbarung prüfen kann, beziehungsweise sich zu derselben äußert?“

Zum Schluß seines Briefes weist Wolfgang Hagen darauf hin, daß „das Haus“ von ihm in der Vergangenheit einen großen Arbeitseinsatz verlangt habe: „in Bezug auf die Entwicklung innovativer, programmnaher PC-EDV-Verfahren“. Hagen weist besonders auf AUTOVIER hin, ein Computerprogramm zur Auswahl von Musikstücken: Der Musikredakteur braucht nur noch die Kriterien und Merkmale einzutippen, den Titel liefert der Personalcomputer.

Hagen zu seiner Leistung: „Ich habe diese Arbeit gerne und äußerst gewissenhaft erbracht in dem Wissen und Vertrauen, daß die Gesamtverantwortung (...) in arbeitsteiliger Zuständigkeit getragen wird.“ Jetzt seien bei ihm Zweifel entstanden, schreibt Hagen, „seit ich gewärtigen muß, für die nunmehr erhobenen Verdächtigungen als der Allein -Zuständige dazustehen.“

mw