Lücke im Pflanzenschutzgesetz

Grüne: Die Herstellung von Pflanzenschutzmitteln für den Export muß nicht genehmigt werden Bundestagsabgeordnete Charlotte Garbe stellte parlamentarische Anfrage zu BASF-Vorhaben /  ■  Von Gudrun Ambros

Berlin (taz) - Wer es geschickt anstellt, kann in der BRD neue Pflanzenschutzmittel herstellen, ohne daß eine Überprüfung des Mittels nach dem Pflanzenschutzgesetz erforderlich wird. Diese Gesetzeslücke ist auch BASF in Ludwigshafen bekannt und soll offenbar genutzt werden. Thomas Schwilling von der Bürgeraktion Umweltschutz Rhein -Neckar (BURN) und die Landtagsfraktion der rheinland -pfälzischen Grünen brachten dies jetzt an die Öffentlichkeit, und die grüne Bundestagsabgeordnete Charlotte Garbe richtete eine Anfrage zu diesem Thema an die Bundesregierung.

Um zwei neue Herbizide (Dichlorchinolincarbonsäure und Chlormetylchinolincarbonsäure) herstellen zu können, will BASF in Ludwigshafen eine neue Anlage bauen. Für deren Errichtung und Betrieb hat der Chemiekonzern einen Genehmigungsantrag beim zuständigen Amt für öffentliche Ordnung in Ludwigshafen nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz gestellt.

Bei einem öffentlichen Erörterungstermin am 5.Mai letzen Jahres stellte sich aber heraus, daß die Stadt keine Unterlagen von BASF vorliegen hat, aufgrund derer sie die Wirkung der neuen Pestizide auf Mensch und Umwelt einschätzen könnte. Bekannt wurde bei der öffentlichen Erörterung auch, daß bei einer jährlichen Produktion von 1.600 Tonnen des Pflanzengifts rund 2.000 Tonnen Abfall und 100 Millionen Liter Abwasser anfallen würden. Woraus Abfall und Abwasser bestehen werden, blieb bisher ungewiß. Im Ermessen der Prüfstellen liegt es jetzt, welche Unterlagen bei der beantragenden Firma noch angefordert werden. Eine nicht ganz einfache Entscheidung vor dem Hintergrund, daß BASF jährlich allein für Bauvorhaben in Ludwigshafen 800 Millionen Mark investiert. Das Landesumweltamt in Mainz tut sich bis jetzt schwer, eine Stellungnahme vorzulegen.

Beim Biologischen Bundesamt hat BASF noch keine Zulassung der Pflanzengifte gemäß dem Pflanzenschutzgesetz beauftragt. Für die Bearbeitung eines solchen Antrages benötigt das Biologische Bundesamt erfahrungsgemäß rund ein Jahr. „Uns stehen die entsprechenden Unterlagen und Ergebnisse noch nicht zur Verfügung“, erklärt BASF-Firmensprecher Walter Geschwill. „Es ist aber absehbar, daß das Biologische Bundesamt die Zulassung geben wird, deshalb haben wir schon den Antrag auf Bau- und Betriebsgenehmigung gestellt.“

Ein möglicher Grund, warum das Biologische Bundesamt noch keine Kenntnis von den neuen Pflanzengiften hat, scheint die Lücke im Pflanzenschutzgesetz zu sein. Wer ein solches Mittel nur für den Export produziert, braucht für die Produktion in der BRD bisher keinerlei behördliche Genehmigung. Eines der Herbizide soll beim Reisanbau angewandt werden. „Dafür ist nur die Zulassung des jeweiligen Landes notwendig“, erklärt Geschwill.