Der Anwalt war geständig

■ Weil der Angeklagte plötzlich nicht mehr gestehen wollte, sprang sein Verteidiger ein Diebesgut an Beklaute zurückverkauft: Nötigung, fand die Staatsanwältin

Eigentlich sollte der Angeklagte gestehen. Alle am Prozeß beteiligten Juristen erwarteten das. Deswegen hatten sie auch darauf verzichtet, Zeugen zu laden. Den Delinquenten durch Zeugenaussagen zu überführen - oder zu entlasten - das hielt auch sein Verteidiger nicht für nötig. Amtsgerichts -Routine.

Deswegen konnte der Prozeß gegen Peter H. wegen Betrugs, Urkundenfälschung und Erpressung gestern auch einfach um zwei Stunden vorverlegt werden, als ein vorhergehender Termin ausgefallen war. Das Schöffengericht unter Vorsitz von Hartmut Hogenkamp war sowieso anwesend, ebenso Staatsanwältin und Verteidiger. Und der Angeklagte, der „wohnt“ schon seit Monaten gleich um die Ecke, im Untersuchungs-Gefängnis.

Aber Peter H. gestand nicht. Er ist ein Mann mit Einfällen und viel Energie. Nachdem er Ende letzten Jahres aus dem Knast gekommen war, hatte er sein Geld als „Zocker“ und als Wirtschafter in den Bordells an der Helenenstraße verdient. Was man ihm gestern vorwarf, das verlangt den ganzen Mann: Er soll Autos aufgebrochen und Geschäftspapiere geklaut haben. So weit, so üblich. Dann aber, so Staatsanwälting

Angela Uhlig von Buren, habe Peter H. die Besitzer des Diebesgutes angerufen und ihnen das Gestohlene wieder angeboten. Mindestens einmal hat das ganz gut geklappt: Zwar gelang es den Bestohlenen, durch zähes Verhandeln die Preise zu drücken: Der erste Kunde bezahlte von den verlangten 300 Mark nur die Hälfte. Der zweite handelte Peter H. von 700 auf 500 Mark runter, aber er kam zur Übergabe nicht allein, sondern mit Polizei. Peter H. wurde festgenommen.

Peter H.s Geschäftspartner hätten Zeugen sein sollen, waren

aber wegen der angeblichen Geständigkeit des Angeklagten nicht geladen. Von Auto-Einbrüchen wollte Peter H. sowieso nichts wissen. Er habe die wichtigen Papiere „gefunden“: einen Aktenkoffer im Müllcontainer, eine Ledertasche in der Kneipe. Geld habe er von den Bestohlenen auch nicht gefordert - nur sein Telefongeld, das habe er halt wiederhaben wollen.

Das nahm die Justiz ihm übel: „Haarsträubende Einlassungen“ nannte Richter Hogenkamp Peters Erzählungen, und Staatsanwältin Angela Uhlig van Buren

fand, er habe „dreist gelogen“. Peter H.s Verteidiger Wilfried Behrent fragte seinen Mandanten in der Verhandlung, „ob er ihn verarschen“ wollte. Dann legte er für ihn das erwartete Geständnis ab, nicht was die Auto-Brüche angeht, aber den Rückverkauf des Diebesguts. Peter H. schwieg. Gesamtstrafe für die zahlreichen Vergehen: 20 Monate Gefängnis. Strafmildernd, fand die Staatsanwältin immerhin, daß er es durch seinen Verteidiger möglich gemacht habe, daß der Prozeß gestern zu Ende gebracht werden konnte.

mw