Strafanzeige gegen Gesundheitsamt

AL und Grüne erstatten Anzeige wegen „Privatforschung“ gegen Mitarbeiter des Bundesgesundheitsamts und des Fördervereins der Industrie / Verdacht der Vorteilsnahme beziehungsweise Vorteilsgewährung  ■  Aus Berlin Thomas Knauf

Die Berliner Staatsanwaltschaft muß jetzt gegen Mitarbeiter des Bundesgesundheitsamts (BGA) und des im gleichen Haus ansässigen Fördervereins der Industrie ermitteln. Wegen des Verdachts der Vorteilsnahme bzw. Vorteilsgewährung haben die gesundheitspolitische Sprecherin der Berliner Fraktion der Alternativen Liste (AL), Nitz-Spatz, sowie die Bundestagsabgeordneten der Grünen Garbe und Teubner beim Landgericht Berlin Strafanzeige gegen Mitarbeiter und Verantwortliche des Instituts für Wasser-, Boden- und Lufthygiene (WaBoLu) sowie des gleichnamigen Fördervereins der Industrie gestellt. Anlaß der Anzeige ist insbesondere ein Bericht der taz vom vorigen Monat, wonach ein Wissenschaftler des WaBoLu-Instituts für den Verein, dem u.a. auch die Eternit AG und der Verband der asbestverarbeitenden Faserzement-Industrie angehören, aus dessen Mitteln in privater Nebentätigkeit eine Studie über die von Asbestzement-Dachabdeckungen vermuteten Gesundheitsgefahren erstellte.

Bewohner seien „keinem merklich erhöhten Gesundheitsrisiko ausgesetzt“, so das Ergebnis der Auftragsstudie. Dieses Ergebnis wurde ohne Verweis auf die besonderen Umstände der Forschung als originäre Erkenntnis vom BGA hinausposaunt. Es handele sich nicht um ein BGA-Forschungsvorhaben, sondern der Wissenschaftler habe vielmehr „privat“ im Auftrag des Vereins geforscht, hatte das Institut den Vorwurf der Abhängigkeit von der Asbest-Industrie zurückgewiesen. Wenigstens in diesem Fall sehen AL und Grüne jedoch den Tatbestand der Vorteilsnahme bzw. Vorteilsgewährung erfüllt. Seitens der beteiligten Amtsträger sei sehr wohl eine dienstliche Handlung als Gegenleistung erbracht worden, heißt es in der Strafanzeige. Zur Aufklärung seien staatsanwaltschaftliche Ermittlungen „dringend erforderlich“.