WAA-Militärhilfe 'total gebongt‘

Verteidigungsministerium will Amtshilfeabkommen nicht aufkündigen / Bisher seien ja noch keine Hubschrauber in Wackersdorf eingesetzt worden / Wer verfassungsfeindliche Bedenken hat, soll klagen  ■  Von Vera Gaserow

Berlin (taz) - Das Bundesverteidigungsminisiterium sieht auch nach heftiger öffentlicher Kritik keine Veranlassung, ein Amtshilfeabkommen mit der bayerischen Polizei aufzukündigen, das u.a. auch den Einsatz von Bundeswehrhubschraubern bei Demonstrationen in Wackersdorf vorsieht. Weil von diesem Abkommen bisher kein Gebrauch gemacht worden sei, so gestern die Stellungnahme aus dem Verteidigungsministerium, brauche man es doch auch nicht zurückzuziehen. Genauso wie andere Gesetze und Vorschriften werde man aber vielleicht auch diese Amtshilfe, die von namhaften Rechtsexperten für verfassungswidrig gehalten wird, überprüfen.

Im übrigen, so die Version des Bundesverteidigungsministeriums, gebe es gar kein Amtshilfeabkommen, sondern nur Beschlüsse der Länderinnenministerkonferenz, die dann vom Bundesverteidigungsministerium in Form von Dienstanweisungen konkret erfüllt worden seien.

Tatsächlich gab das Verteidigungsministerium 1982 per Erlaß einer Bitte der Innenministerkonferenz statt, bei „gewalttätigen Großdemonstrationen“ der Polizei „logistische Unterstützung zu leisten“. Dieser Erlaß sah jedoch nur die Unterbringung und Versorgung von Polizeieinheiten in Bundeswehreinrichtungen vor, sowie die Bereitstellung von Parkraum und Benzinversorgung. Zuletzt wurde der Erlaß 1987 um den Zusatz „technische Hilfeleistungen“ erweitert. Doch auch unter diesem Begriff wurden wieder nur Unterkünfte, Verpflegung und Parkflächen genannt. Der Einsatz von Bundeswehrhubschraubern und Sanitätsfahrzeugen, wie eine Dienstanweisung jetzt vorsieht, ist durch diesen Erlaß keineswegs gedeckt und wird mit keinem Wort erwähnt.

Daß Soldaten gegen Demonstranten vorgehen, will man im Verteidigungsministerium als verfassungswidrig ausschließen.

Gegen technische Hilfe und Hubschrauberhilfe aus der Luft gebe es jedoch verfassungsrechtlich keine Bedenken, behauptet der Sprecher des Verteidigungsministeriums, Monte. Das hätte auch die Rechtsabteilung im Innenministerium geprüft. Wer dabei verfassungsrechtliche Bauchschmerzen habe, „der kann ja eine Klage einreichen“. Die Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Juristen hat gestern schon eindeutig ihr Urteil über diese Art der Militärhilfe für Wackersdorf gesprochen: „Verstoß gegen das grundsätzliche Verfassungsverbot eines Bundeswehreinsatzes nach innen“, heißt es in einer Stellungnahme und:„sofort aufzukündigen“.