Bermuda-Dreieck für Atommüll

■ DWK beim Erörterungstermin in Bedrängnis / Ungesetzliche Lagerung im WAA-Brennelementebereitstellungslager / TÜV Bayern widerspricht

Nürnberg (taz) - Ein „Bermuda-Dreieck für anderswo nicht unterzubringende Brennelemente“ glauben die Einwender gegen die WAA am 20.Tag des Erörterungstermins in Neunburg vorm Wald im sogenannten Brennelementebereitstellungslager (BEB) der WAA entdeckt zu haben. Exemplarisch führten gezielte Fragen der Sach- und Rechtsbeistände der WAA-Gegner vor, wie die Allianz aus Bayerischen Umweltministerium als Genehmigungsbehörde, der DWK als WAA-Betreiberin und dem TÜV -Bayern als Gutachter zu erschüttern ist.

Wolfgang Baumann, Rechtsanwalt der Oberpfälzer Bürgerinitiativen, forderte als Ergebnis seiner Befragungen, das BEB aus den Planungen der WAA „ersatzlos“ zu streichen. Nach den Vorstellungen der DWK sollen die abgebrannten Brennelemente in der WAA nicht nur im Eingangslager (Kapazität: 1.500 Tonnen) und dem Lagerbecken im Hauptprozeßgebäude, sondern auch im BEB untergebracht werden. Dessen Kapazität von 200 Tonnen entspricht 40 Prozent des Jahresdurchsatzes der WAA. Als Bernhard Fischer vom Öko-Institut Darmstadt die DWK-Vertreter nach der Funktion des BEB fragte, sprach DWK-Mann Fröhlich von einer „betriebstechnisch nötigen Kapazität von 200 Tonnen“. Das BEB sei „sicherheitstechnisch ohne Folgen“. Die Nachfrage nach der Funktion des BEB beantwortete Fröhlich mit der Gegenfrage nach dem Hintergrund von Fischers Frage. Daraufhin versuchte Verhandlungsleiter Dr. Specht vom Bayerischen Umweltministerium, der zusammen mit Dr. Basse den erkrankten und nach vier Wochen Erörterung „verschlissenen“ Mauker abgelöst hat, die Diskussion zu unterbrechen. Nach erneutem Nachhaken erklärte die DWK, daß im BEB nur bestimmte Chargen von Brennelementen zur Wiederaufarbeitung zusammengestellt würden. Die Antwort auf die Frage, warum es nicht möglich sei, die Zusammenstellung schon im Eingangslager vorzunehmen, blieb die DWK schuldig. Das BEB, resümierte Fischer, erhöhe das Risikopotential der WAA“. Das, so Sailer vom Öko-Institut, verstoße gegen das Minimierungsgebot der Strahlenbelastung.

Doch damit mochte sich die Einwenderseite noch nicht zufriedengeben, läßt doch die Größe des BEB auf eine Funktion als Lager und nicht nur als Durchgangsstation schließen. Auf entsprechende Fragen wich die DWK zunächst aus, gab dann zu, daß kurzfristig auch Transportbehälter im BEB lagern sollen. Im Gegensatz zu Lagerbehältern sind diese jedoch sicherheitstechnisch nicht für eine längere Lagerung ausgelegt. Während die DWK von einer Lagerzeit der Transportbehälter im BEB von maximal vier bis acht Wochen ausging, gab sich Dr. Specht vom Umweltministerium mit drei Monaten großzügig. Da mußte der Vertreter des TÜV-Bayern widersprechen. Nur Lagerbehälter dürften dort zwischengelagert werden. Sailer unterstellte daraufhin der DWK, im BEB zusätzlichen Lagerraum schaffen zu wollen für Behälter, die nicht im Eingangslager untergebracht werden können.

Auch das Urteil des Regensburger Verwaltungsgerichts zum Abriß des AKWs Niederaichbach wird die DWK und das Bayerische Umweltministerium noch in Schwierigkeiten bringen. Demnach muß allgemein für die Berechnung der Strahlenbelastung durch eine Anlage die örtliche radiologische Vorbelastung berücksichtigt werden. Teile der Oberpfalz gehören zu den von Tschernobyl am stärksten belasteten Gebiete der BRD.

Bernd Siegler