Giftberatung nur auf dem Papier

■ VUA testete Bremer Läden: Keine Kompetenz für Verkauf von Pflanzenschutzmitteln

Ein „erschreckendes Ergebnis“ kam zutage, als der Verein für Umwelt und Arbeitsschutz e.V. (VUA) auf Initiative des BUND elf Fachgeschäfte, Selbstbaumärkte und Kaufhäuser mit Gartenabteilung auf Einhaltung des neuen Pflanzenschutzgesetzes überprüfte, so VUA-Mitarbeiter Bernd Gosau gestern vor der Presse. Zwar hatten immerhin sieben der elf Geschäfte die giftigen Produkte vom normalen Verkaufsraum abgetrennt gelagert, eine genügende Fachkompetenz war jedoch nur bei einem Geschäft vorhanden.

Nach 1 1/2 Jahren Übergangszeit gilt seit dem 1. Juli 1988 das neue Pflanzenschutzgesetz. Im Paragrafen 22 wird die Abgabe von Pestiziden (sogenannten Pflanzenschutzmitteln) neu geregelt, denn es sei davon auszugehen, daß Haus- und Kleingärtner nicht genügend Kenntnisse haben, um mit den Giften verantwortlich umzugehen. Deshalb dürfen Pestizide jetzt nicht mehr für den Käufer frei zugänglich aufbewahrt werden. Außerdem soll durch einen fachlich kompetenten Verkäufer eine Beratung stattfinden, die vor der Schädlichkeit der Produkte warnt.

Auf die Frage nach einem Tötungsmittel für Maulwürfe wußten jedoch viele der Bremer „Fachverkäufer“ noch nicht einmal, daß dieses Tier unter Naturschutz steht. Auch Gifte wie z.B. Metasystox R, die schon bei einem Schluck tödlich sein können, werden bedenkenlos verkauft. Zwar muß sich der Käufer dann auf eine Giftliste eintragen, ein Ausweis wurde dafür in Bremer Läden jedoch nicht verlangt.

Auch das zuständige Planzenschutzamt hat inzwischen zehn Geschäfte auf die Einhaltung des SB-Verbots geprüft, die Mahnbescheide gehen jetzt raus. Die Prüfung der Fachkompetenz ist jedoch schwieriger, die Behörde kann einen Nachweis nur auf begründeten Verdacht hin verlangen. Für eine weiterreichende Überprüfung oder sogar Lehrgänge hat die Behörde weder Geld noch Personal.

KiWi