Militär zum Selbstschutz an der WAA

Einsatz von Bundeswehrhubschraubern an der WAA laut Verteidigungsministerium nur zum puren „Selbstschutz“ / Ministerium zeigt sich über rechtliche Bedenken erhaben und verhängt einen Maulkorb  ■  Von Vera Gaserow

Berlin (taz) - Wenn die Bundeswehr der Polizei bei Großdemonstrationen in Wackersdorf mit Hubschraubern und Sanitätsfahrzeugen Amtshilfe leistet, dann tut sie das, um sich selbst zu schützen. Entsprechende Dienstanweisungen aus einem Amtshilfeersuchen seien „nie anders als im Zusammenhang mit dem Schutz der Bundeswehr vor gegen sie gerichtete Straftaten gesehen worden“. Das antwortete nun nach zehntägiger Bedenkzeit das Bundesverteidigungsministerium auf eine detaillierte Anfrage der 'Mittelbayerischen Zeitung‘.

Auch der Erlaß, nach dem Bundeswehrhubschrauber zur „Aufklärung“ bei WAA-Demonstrationen eingesetzt werden dürfen, sollte „der Sicherung von Bundeswehrliegenschaften in Amtshilfe für oder mit der Polizei dienen“. Allerdings halte man auch Hubschraubereinsätze, die direkt der Polizei dienen'für zulässig. O-Ton Verteidigungsministerium: „Auch der Transport von Mannschaften und Gerät der Polizei mit Hubschraubern der Bundeswehr und die Verwendung von Bergemitteln sind rechtlich bedenkenfrei. Die Grenze des rechtlich Zulässigen verläuft dort, wo Teile der Streitkräfte selbst operativ tätig werden. Diese Unterstützung für die Polizei wäre von der Verfassung nicht mehr gedeckt.“ Beobachter fragen sich jetzt, wie Hubschrauber und Sanitätsfahrzeuge der Bundeswehr selbsttätig ohne den operativen Einsatz von Piloten und Fahrern in Bewegung gesetzt werden.

Wie die Bundeswehr im Raum Wackersdorf das Amtshilfeersuchen konkret interpretiert, dokumentiert die 'Mittelbayerische Zeitung‘ in einem Gespräch mit dem Führungsoffizier der 4. Panzergrenadierdivision, Barthel. Wenn alle Polizeikräfte gebunden seien und es käme die Meldung, eine Eisenbahnstrecke sei blockiert, könne man einen Bundeswehrhubschrauber losschicken. Allerdings nur, um zu sehen, „ob das stimmt“. Auch wenn ein Bombenalarm an der WAA ausgelöst würde, könne man mit einem Militärhubschrauber den Spezialisten herbeiholen. Wenn „Leib und Leben“ in Gefahr seien, würde man dem Amtshilfeersuchen natürlich nachkommen.

Unmittelbar nachdem diese Ausführungen des Führungsoffiziers veröffentlicht wurden, hat das Bundesverteidigungsministerium ihrem Offizier einen Maulkorb umgehängt: Auskünfte an die Presse erteilt künftig nur noch das Verteidigungsministerium.