SPD will Betriebsräte stärken

Berlin (taz) - Die SPD-Bundestagsfraktion hat der Bonner Regierungskoalition einen eigenen Gesetzentwurf zur Reform der betrieblichen Mitbestimmung entgegengestellt. Während der Regierungsentwurf die Mitbestimmung der Betriebsräte in wesentlichen Punkten aushöhlt, sieht der SPD-Entwurf eine Erweiterung der Mitbestimmung vor allem bei der Einführung und Anwendung neuer Techniken vor. Der Gesetzentwurf der Sozialdemokraten soll das von der sozialliberalen Koalition 1972 verabschiedete Betriebsverfassungsgesetz weiterentwickeln und im September im Bundestag eingebracht werden, so so der stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Dreßler gestern in Bonn.

Der Entwurf sieht neben einem bisher nicht bestehenden Mitbestimmungsrecht bei der Einführung neuer Techniken und Verfahren eine Präzisierung der Mitbestimmungs- und Kontrollrechte bei der Personaldatenverarbeitung vor. Die Mitbestimmungsrechte der Betriebsräte bei Einstellungen, Kündigungen sowie bei Betriebsänderungen und Sozialplanregelungen sollen gleichfalls erweitert werden. Wenn der Betriebsrat widerspricht, soll der Gekündigte bis zur Entscheidung des Arbeitsgerichts im Betrieb bleiben können.

Auch bei der Bestellung von betrieblichen Beauftragten für Datenschutz, Umweltschutz, Gleichstellung der Geschlechter sowie bei Betriebsärzten, Ausbildungspersonal und Fachkräften für Arbeitssicherheit soll der Betriebsrat nach dem SPD-Entwurf mitbestimmen.

Das Quorum für Betriebsratswahlen soll entsprechend der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gesenkt werden. Als leitende Angestellte gelten demnach nur noch die eindeutigen Führungskräfte. Ob eine Quotenregelung für Frauen bei Betriebsratswahlen eingeführt werden soll, läßt der Entwurf bis zur Beschlußfassung auf dem SPD-Parteitag Ende August offen.

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