SS-Malloth: Staatsanwalt wiegelt ab

Berlin (taz) - Im Fall des ehemaligen SS-Aufsehers Malloth aus dem KZ-Theresienstadt sieht der Dortmunder ermittelnde Oberstaatsanwalt Klaus Schacht auch weiterhin keinen Grund für einen Haftbefehl. Malloth war diese Woche aus Italien in die Bundesrepublik abgeschoben worden. Gegenüber der taz betonte Schacht noch einmal seine Auffassung, daß es keinen dringenden Tatverdacht gebe. In der Tschechoslowakei gemachte Zeugenaussagen gegen Malloth müßten, weil „ungenau, oft nur vom Hörensagen“ „eventuell“ noch einmal überprüft werden. Auch das dort in Abwesenheit ergangene Todesurteil gegen Malloth reiche für einen Haftbefehl nicht aus. Denn es gebe Fälle, in denen in der CSSR vernommene Zeugen zehn Jahre später in der Bundesrepublik ihre Aussagen „nicht mehr aufrechterhalten konnten“. Im Übrigen müsse man zur Kenntnis nehmen, daß wegen ungenauer Aussagen schon einmal Ermittlungsverfahren gegen Hilfswärter der „kleinen Festung“ eingestellt worden seien. Demgegenüber gibt es eine kolportierte Einschätzung des Oberstaatsanwalts der Ludwigsburger Zentrale für NS-Verbrechen, Streim, der die Akten kennt und sie überhaupt erst nach Dortmund weitergeleitet hat, daß allein die Unterlagen, die er vor Jahren nach Dortmund geschickt hat, für einen Haftbefehl und für eine Anklage ausreichen würden. Schacht hingegen will zunächst nur Malloth vernehmen, „wenn der überhaupt vernehmungsfähig ist“. Der ehemalige SS-Mann befindet sich seit Donnerstag morgen in einer Münchner Klinik. Seinen Aufenthalt dort zahlt das Sozialamt. Der Nazi-Verbrecher will einen bundesdeutschen Reisepaß beantragen, um „legal“ nach Meran zurückzukehren. Inzwischen hat der Botschafter der CSSR in der Bundesrepublik die Behörden aufgefordert, „die notwendigen Schritte zu unternehmen, um Malloth vor Gericht zu bringen.

mtm