Filmregie für Hamburg

■ Der Uni-Senat entschied sich für den Studiengang: Erstsemester dürfen ab SS 89 akademisch filmregieren

Da hat es doch noch geklappt: Der „Studiengang Filmregie“ wird ab Sommersemester 89 an der Universität Hamburg eingeführt. Nachdem der Akademische Senat, das höchste Gremium der Uni, im Juli die Entscheidung tapfer vertagt und lediglich „Studiengang Schauspieltheaterregie“ verabschiedet hatte, rang man sich im zweiten Anlauf zurEntscheidung durch. Vorbehalt: Vor Aufnahme des Lehrbetriebs muß außerhalb der Uni eine Produktionsstätte entstehen, in der praktische Arbeiten der Filmstudis realisiert werden können. Als Träger/Geldgeber sollen sich „die öffentlichen Hände“ betätigen. Sponsoren oder staatliche Filmförderung sollen für die Sachausstattung sorgen. Aus dem Haushalt 1990 soll eine zusätzliche Professorenstelle spendiert werden.

Die Entscheidung über den 5-Semester-Studiengang, dessen Konzeption heftig diskutiert worden war, wurde mit Spannung erwartet. Der Akademische Senat hatte in der Juli -Vorbereitungssitzung eine dreiteilige Hausaufgabe gestellt, die die Kommissionäre erledigten:

1. In der Frage, ob das Hark Bohm Konzept eines „narrativen Films“ erweitert werden könne, kam die Kommission zu dem Schluß, die Beschränkung des Studienganges auf das Genre Spielfilm bedeute nicht, daß andere Filmsparten „unbeachtet blieben“. Entscheidend soll laut Sudienordnung die Beschäftigung mit „gesellschaftlich rele

vanten Themen“ sein.

2. Eine Zusammenarbeit mit der HBK konnte nicht herbeigeführt werden. Während dort Filmemachen als „freie Kunst“ gelehrt werde, handele es sich beim Aufbaustudium „um eine nach Fächern mit jeweils strukturiertem Studieninhalt gegliederte Ausbildung innerhalb eines gegebenen Zeitrahmens“.

3. Für die Finanzierung des Ganzen (besonders der 8-Minuten -Abschlußfilme) verweist die Kommission auf öffentliche Mittel und Sponsoren.

Mit dieser Fleißarbeit waren offenbar auch jene Senatsmitglieder zufrieden, die sich beim ersten Treffen noch nicht hatten überzeugen lassen. Dem „Weiterbildungsmodell ohne Vorbild im deutschsprachigen Raum“, so das Gremium in seiner Erklärung, steht nichts mehr im Wege.

Einmal in Schwung verabschiedete der Senat auch gleich die Studienordnung für die jährlich zehn „Diplom-Filmregisseure“ bzw. „Diplom-Drehbuchautoren“. Bemerkenswert ist an diesem Papier vor allem, daß die strikte Trennung zwischen künftigen Regisseuren und Drehbuchautoren das Genre des Autorenfilms praktisch ausschließt. Niemand lernt Filmregieren und Drehbuchschreiben gleichzeitig.

Und da die neue Meisterklasse auch einen klingenden Namen braucht, faßte man zuguterletzt noch den Gründungsbeschluß für ein „Institut für Theater, Musiktheater und Film“.

Aus Hamburg: Peter Körte