Zivildienst bei Greenpeace möglich

Bundesverwaltungsgericht entscheidet auf Anerkennung von Greenpeace als Zivildienststelle / Schlappe für Bundesamt für Zivildienst / Sonstige Aktivitäten von Greenpeace sind für Zivildienststelle nicht maßgeblich  ■  Aus Berlin Wolfgang Gast

Ein jahrelanger Rechtsstreit um die Einrichtung von Ersatzdienststellen bei der Umweltschutzorganisation Greenpeace endete gestern vor dem Berliner Bundesverwaltungsgericht mit einer Schlappe für das Bundesamt für Zivildienst. Sechs Jahre nach Antragstellung kann Greenpeace jetzt einen Zivildienstleistenden anfordern. In seiner Entscheidung verwarf der 8.Senat einen Revisionsantrag des Kölner Bundesamtes, das der Umweltschutzorganisation Greenpeace seit 1982 die Anerkennung als Zivildienststelle versagt hat. Zur Begründung hatte das Amt angeführt, der Umweltverband verwende bei der Durchsetzung seiner Ziele Mittel, die gegen strafrechtliche Bestimmungen verstoßen. Die Einrichtung von Stellen bei Greenpeace entsprächen daher „nicht dem Wesen des Zivildienstes“. Weiterhin sei nicht auszuschließen, daß ZDLer an strafbaren Handlungen wie Blockadeaktionen teilnehmen müßten.

Greenpeace hatte 1982 für das Hamburger Stadtgebiet einen Zivildienstleistenden beantragt, der als Hilfskraft unter anderem Wasserproben entnehmen, Fische reinigen und Robben aufziehen sollte. Die Umweltschützer hatten dabei ausdrücklich zugesichert, daß der Ersatzdienstleistende nicht in Greenpeace-Kampagnen eingebunden werden solle.

Der Vorsitzende des 8.Senats des Bundesverwaltungsgerichts, Weyreuther, wollte den Argumenten des Bundesamtes in seiner Urteilsbegründung nicht folgen. Irgend etwas gegen eine Organisation zu haben reiche nicht aus, um den Antrag der Umweltschützer zu verwerfen. „Es fehlt jeder Anhaltspunkt, daß dieser Zivildienstleistende auf der Elbe fahrend falsch beschäftigt, falsch betreut und falsch angeleitet wird“. In erster Linie sei entscheidend, so das Bundesverwaltungsgericht, ob die Arbeit der Beschäftigungstelle gegen rechtliche Bestimmungen verstoße und nicht die sonstigen Aktivitäten des Verbandes. Greenpeace-Anwalt Uwe Maeffert freute sich über die Entscheidung. Weil sich Greenpeace ohne Rücksicht auf Loyalität gegen die Regierungsparteien nur dem Umweltschutz verpflichtet hat, sei der Verein beim Zivildienstamt angeeckt. Die jetzige Entscheidung ist seiner Meinung nach auch auf andere Zivildienstbereiche übertragbar.