Berliner Schwulenhatz vor US-Kongreß

US-Stadtkommandant von Berlin muß sich rechtfertigen / 30 Schwule und Lesben Anfang August vom Gelände des deutsch-amerikanischen Volksfestes vertrieben / Deutsche Polizei um Amtshilfe gebeten  ■  Von CC Malzahn

Berlin (taz) - Zum erstenmal in der Geschichte West-Berlins muß sich ein amerikanischer Stadtkommandant vor dem US -Kongreß für das Verhalten seiner Militärpolizei verantworten. Der US-Kongreßabgeordnete der Demokratischen Partei, Gerry Studds, startete am Wochenende in Washington eine parlamentarische Untersuchung - vergleichbar einer großen Anfrage im Bundestag - im Zusammenhang mit der Vertreibung von rund 30 Schwulen und Lesben vom Gelände des „Deutsch-Amerikanischen Volksfestes“ in West-Berlin. Etwa 15 amerikanische Militärpolizisten (MPs) hatten am Abend des 2. August eine Gruppe von TeilnehmerInnen der in Berlin tagenden internationalen „Gay and Lesbian Youth Organisation“ verjagt. Die Verantwortung für das Verhalten der MPs trägt der US-Stadtkommandant. Fortsetzung auf Seite 2

Gerry Studds, der sich selbst offen zu seiner Homosexualität bekennt, wandte sich mit seiner Anfrage an das Pentagon. Der Verteidigungsminister ist der direkte Vorgesetzte des amerikanischen Stadtkommandanten in Berlin. Den Kongreßabgeordneten interessiert insbesondere, wer den Befehl zur Vertreibung der homosexuellen Jahrmarktgäste gab und wer bei der Berliner Polizei um Amtshilfe gebeten hat. Die Schwulen und Lesben waren noch auf dem Gelände des Volksfestes von den angeforderten deutschen Polizisten eingekreist und zu einer nahegelegenen U-Bahn-Station „geleitet“ worden.

Die US-Kommandatur hatte das Vorgehen der MPs mit „unpassendem Verhalten“ der Homosexuellen begründet. Die Schwulen und Lesben waren zum Teil Arm in Arm über den Rummel flaniert. Gerry Studds hält das Vorgehen der Militärpolizei für einen eklatanten Verstoß gegen die in der amerikanischen Verfassung festgeschriebenen Bürgerrechte (Civil Rights). Darin heißt es, daß niemand wegen seiner Hautfarbe, seiner Überzeugung oder seines Geschlechts benachteiligt werden darf.

Sollte sich Studds mit der Beantwortung seiner Anfrage nicht zufriedengeben, wäre eine mündliche Anhörung vor dem US-Kongreß der nächste Schritt.