Ulla Penselin aus Haft entlassen

Haftbefehl mit sofortiger Wirkung aufgehoben / Mitgliedschaft in der „Roten Zora“ nicht erwiesen  ■  Aus Bonn Oliver Tolmein

Gestern mittag ist der Haftbefehl gegen Ulla Penselin mit sofortiger Wirkung aufgehoben worden. Sie wurde noch am gleichen Tag aus der Untersuchungshaft entlassen. Der Vorsitzende Richter am Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf, Arend, folgte damit dem Antrag der Verteidigung beim Haftprüfungstermin am Freitag (die taz berichtete). Ein Sprecher des Gerichts begründete die Aufhebung des Haftbefehls damit, daß Ulla Penselin sich bei dem Haftprüfungstermin erstmalig „zur Sache eingelassen hat“. Durch diese Angaben hätten „gewisse von der Bundesanwaltschaft vorgelegte Indizien einen anderen Touch bekommen“, so der Sprecher weiter. Es habe sich ergeben, daß einzelne Teile der an sich schlüssig wirkenden Indizienkette, mit der die Bundesanwaltschaft die Mitgliedschaft von Ulla Penselin in der „Roten Zora“ belegen wollte, auch „eine andere Deutung zulassen“. Damit sind wohl vor allem die angeblich Fortsetzung auf Seite 2

Kommentar auf Seite 4

konspirativen Treffen in Telgte, Hamburg und Osnabrück von Ulla Penselin und anderen Frauen gemeint, nach denen derzeit gefahndet wird. Nach Aussage von Ulla Penselin handelte es sich dabei um ein Redaktionstreffen der Gentechnik -kritischen Zeitung 'e.colibri‘.

Die Freilassung von Penselin, so der OLG-Sprecher, sei noch keine Vorentscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens. Lege die Bundesanwaltschaft allerdings kein neues Beweismaterial vor, sei davon auszugehen, daß die Anklage nicht zugelassen und das Verfahren gegen Ulla Penselin nicht eröffnet werde. „Insofern zeigt die Entscheidung des Gerichts auch Wege auf, wo man jetzt weiterermitteln muß.“

Die Bundesanwaltschaft versuchte die Bedeutung der Entscheidung des OLGs Düsseldorf herunterzuspielen. Bundesanwaltschaftssprecher Prechtl äußerte gegenüber der taz: „Ich will die Richterentscheidung nicht schelten, aber ich warne vor dem Eindruck, daß Frau Penselin damit von allen Vorwürfen reingewaschen ist.“ Daß es eventuell zu keinem Hauptverfahren gegen Ulla Penselin kommt, mochte sich Prechtl nicht vorstellen: „Immerhin haben die Ermittlungen einiges ergeben, was unserer Meinung nach die Anklageerhebung unbedingt erforderlich machte.“