Viereinhalb Jahre Haft

■ ... und vielleicht eine Therapie für Vergewaltiger / Verteidiger will für Behandlung seines Mandanten sorgen

Wegen Vergewaltigung, sexueller Nötigung und schwerer Körperverletzung verurteilte gestern ein Bremer Gericht den 27jährigen Detlef S. zu vier Jahren Haft. Außerdem muß S. noch eine Reststrafe von gut drei Jahren absitzen und insgesamt 6000 Mark Schadensersatz an das Opfer der Vergewaltigung zahlen. (vgl. taz vom 23.8.)

Zwar konnte der geständige Angeklagte sich nur noch bruchstückhaft an den Tathergang erinnern. Für das Gericht gab es dennoch keinerlei Gründe, an den Angaben des Opfers zu zweifeln.

Strafmildernd wirkten die Geständigkeit des Angeklagten und seine offensichtliche Reue. Ebenfalls berücksichtigt wurde, daß dem Angeklagten bei der Verbüßung seiner ersten Straftat eine therapeutische Behandlung - aus welchen Gründen auch immer

verweigert wurde. In dem jetzigen Urteil taucht zwar ein Hinweis auf die Notwendigkeit einer psychoanalytischen Behandlung auf. Die Vollstreckung des Urteils und damit auch Einleitung einer Therapie liegt jedoch in den Händen der Strafvollzugsanstalt. S.s Verteidiger kündigte an, sich notfalls mit öffentlichem Druck - dafür einzusetzen, daß die von Detlef S. selbst gewollte Therapie diesmal auch durchgeführt wird.

Dazu sollen eventuell die einzelnen Haftstrafen sogar umgedreht und die gesamte Strafe möglicherweise verkürzt werden: Detlef S. würde nach diesem Plan zuerst die jetzt verhängte vierjährige Haftstrafe verbüßen. Wenn eine Therapie erfolgreich wäre, könnte auf die Verbüßung der anschließenden Jugendstrafe zum Teil verzichtet werden.

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