Illegale Durchsuchung bisher ohne Folgen

Düsseldorfer Polizei demolierte Büro der Arbeitslosenselbsthilfe / Sechzehn Monate nach der rechtswidrigen Aktion ist der Schaden nicht beglichen / Petitionsausschuß und Staatsanwaltschaft eingeschaltet  ■  Von Petra Bornhöft

Berlin (taz) - Die illegale Blitzaktion der Polizei gegen die „Arbeitslosenselbsthilfe Düsseldorf“ (ALSH) vom April vergangenen Jahres, be i der die Beamten sich gewaltsam Zutritt zu den ALSH-Büros verschafften, hat sich mittlerweile zu einer „Riesenangelegenheit“ ausgeweitet. Dies erklärte ein Sprecher der Behörde gestern auf Anfrage. Nach der Sommerpause wird sich der Petitionsausschuß des nordrhein-westfälischen Landtages mit einer Eingabe der ALSH beschäftigen. Gegen die an dem Übergriff beteiligten Beamten ermittelt die Staatsanwaltschaft, die nach Informationen der ALSH im Rahmen einer Dienstaufsichtsbeschwerde der Polizei bereits einen Rüffel erteilt haben soll. Trotzdem hat die Polizei bisher nichts unternommen, den entstandenen Schaden zu begleichen.

Und das, obwohl der damalige Sprecher der Polizei wenige Wochen nach der unrechtmäßigen Durchsuchung von „einer schlimmen Sache“ redete, die sich Beamte des zentralen Fahndungskommandos am 11.April letzten Jahres geleistet hatten. Mit der Begründung, ein gesuchter Straftäter habe die Telefonnummer der ALSH auf den Anrufbeantworter seines Opfers gesprochen, raste ein Kommando zur ALSH, trat eine Zwischenwand zum angrenzenden Flüchtlingsheim ein und „sprengte“ Schweißnähte einer Stahltür. Danach standen die Polizisten in den menschenleeren Büros, vor vertraulichen Beratungsunterlagen von Arbeitslosen. Ein hinterlassener Schmierzettel informierte die Beschäftigten von der Aktion, ohne daß sie jemals einen Durchsuchungsbeschluß geschweige denn ein Durchsuchungsprotokoll erhielten. Tagelang dauerte es, bis die Polizei zugab, daß die erwähnte Telefonnummer nicht das geringste mit dem Anschluß der ALSH zu tun hat. Die ursprüngliche Behördenversion, der Einsatz sei „in allen Punkten verhältnismäßig und rechtmäßig“ gewesen brach damit zusammen. Schließlich versprach Polizeipräsident Lisken öffentlich, den „Schaden zu regulieren“. Aber bis heute ist nicht ein Pfennig gezahlt worden. „Selbstverständlich zahlen wir den von uns verursachten Schaden. Nur: wir brauchen eine Rechnung oder mindestens einen Kostenvoranschlag“, sagte Polizeisprecher Heinz Reiner gestern gegenüber der taz. In welcher Bürokratenstube das nach Angaben der ALSH am 26. April 1987 persönlich überbrachte Schreiben mit einer ersten (Teil-) Rechnung von 47, 80 DM vollstaubt, konnte Reiner nicht erklären. „Uns reichen jetzt allmählich die permanenten Ausflüchte und neuen Versionen der Polizei. Wir wollen endlich das Geld für die Renovierung“, sagte ein Sprecher der ALSH, die bisher noch nicht die Gesamtkosten von ca. 800 DM aufgelistet hat, weil sie auf die erste Überweisung wartet.