Sexuelle Belästigung im Amt

In einer Frankfurter Bundesbehörde wurden mehrere Frauen zum Teil über Jahre von ihrem Vorgesetzten sexuell belästigt / Behördenleiter und Personalrat duldeten die Vorfälle  ■  Aus Frankfurt Michael Blum

Ein 59jähriger Referatsleiter „einer in Frankfurt ansässigen Bundesbehörde“ hat über Jahre hinweg seine untergebenen Mitarbeiterinnen in mehreren Fällen sexuell belästigt, erklärte gestern der Sprecher der Frankfurter Staatsanwaltschaft Hardt.

Dem verheirateten Diplom-Forstwirt und Kaufmann wird vorgeworfen, vom Frühjahr 1984 bis zum Sommer 1985 drei seiner Mitarbeiterinnen sexuell genötigt zu haben, in zwei Fällen in Tateinheit mit Beleidigung. Bei einer vierten Frau blieb es „nur“ bei Beleidigungen. Der Beamte, der sich nach Angaben Hardts selbst „als Platzhirsch im Referat“ bezeichnete, hat die jungen Frauen „am Busen und den Geschlechtsteilen begrabscht, ihnen Geld für Liebesdienste angeboten oder ihre Hand auf seine Intimsphäre gelegt“ (Hardt). Für den Fall seiner Zurückweisung hatte er den Mitarbeiterinnen mit dem Verlust ihres Arbeitsplatzes gedroht.

„Es hat unglaublich lange gedauert, bis den betroffenen Frauen Glauben geschenkt wurde, ein weiteres dreiviertel Jahr verging, bis gegen den Angeklagten Maßnahmen ergriffen wurden“, erläuterte der Pressesprecher der Staatsanwaltschaft. So hätten die Frauen bereits Anfang 1985 über einen Rechtsanwalt Kontakt mit dem zuständigen Behördenleiter aufgenommen und ihm von den Vorgängen berichtet. Als der nicht tätig wurde, suchten die Mitarbeiterinnen das Gespräch mit dem Personalrat. Der versprach in Absprache mit dem Behördenleiter eine „interne Lösung“ - der Referatsleiter sollte innerhalb der Behörde umgesetzt werden. Von den Vorgängen sollte nichts an die Öffentlichkeit gelangen.

Erst nachdem der „Platzhirsch“ seiner Versetzung nicht zustimmte und die Belästigungen andauerten, entschlossen sich die Frauen, ihre Gewerkschaft zu informieren. Am 29.August 1985 erstattete die ÖTV Strafanzeige, der Referatsleiter wurde vom Dienst suspendiert, gleichwohl streitet er die ihm angelasteten Verbrechen ab.