Hilfe, Künstler

■ Künstlersozialprogrammbewerbungsschluß für 1989

Senatshilfe für Kunscht-Menschen: Auch im kommenden Jahr wird das gemeinsame Bremer Programm „Soziale Künstlerförderung“ des Senators für Jugend und Soziales und des Senators für Bildung, Wissenschaft und Kunst durchgeführt. Und das schon zum neunten Mal.

Bewerben darf sich jede KünstlerIn aus dem Bereich Bildende Kunst, die ihren ersten Wohnsitz seit mindestens zwei Jahren in der weltoffenliberalkunstsinnigen Hansestadt (Bremen) oder auch in Bremerhaven hat.

Die Richtlinien des Programms und Antragsformulare sind ab sofort in der Kommunalen Galerie (Teerhof 20 D, Weserburg) erhältlich. Wer mal senatsgefördert werden möchte - nichts wie hin: Bewerbungsschluß ist der 30. September 1988.

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