Arzt im Praktikum

■ Kurz erklärt: Die neue Medizinausbildung

1985 wurde die Neuordnung der ärztlichen Ausbildung gegen den Widerstand von Studierenden, Professoren und der Gewerkschaft ÖTV beschlossen. Am 1. Juli dieses Jahres wurde sie mit einem Jahr Verzögerung rechtskräftig. Die Neuregelung sieht vor, daß MedizinstudentInnen künftig nach dem Staatsexamen nicht mehr vollapprobierte ÄrztInnen sind, sondern zuvor noch 18 Monate als „Arzt im Praktikum“ (AIP) arbeiten müssen. Das Medizinstudium wird damit verlängert.

Bundesgesundheitsministerin Rita Süssmuth will damit eine „kostenneutrale“ Regelung schaffen. Um die neuen Ärzte -Azubis zu finanzieren, sollen die bisherigen Assistenzarzt -Stellen im Verhältnis 1:2 in AIP-Stellen umgewandelt werden. ÖTV, Personalräte und StudentInnen halten dem entgegen, daß Ausbildungsplätze nicht kostenneutral sein könnten. Außerdem sei eine fachliche Ausbildungsbegleitung mit den vorhandenen ÄrztInnen nicht möglich.

Die neuen Ärzte-Azubis sollen ganztägig in einem Krankenhaus oder der Praxis eines niedergelassenen Arztes arbeiten.Entlohnt werden die angehenden ÄrztInnen im ersten Jahr mit 1.500, im zweiten mit 1.750 Mark plus Zuschläge. Das Gehalt liegt damit weit unter dem bisheriger BerufsanfängerInnen. Es gilt eine Probezeit von vier Monaten, innerhalb derer jederzeit mit zweiwöchiger Frist gekündigt werden kann. Diese von der ÖTV ausgehandelten Tarifergebnisse gelten jedoch nur für die öffentlichen Arbeitgeber.

RaS