Hessendiäten korrekturbedürftig

Frankfurt (taz) - Die nach der Zurücknahme des Diätenerhöhungsgesetzes durch den hessischen Landtag bestellten „Diätengutachter“ - der Präsident des Hessischen Rechnungshofes Maaß und der Mainzer Professor Rupp - halten auch das alte, im Juli wieder in Kraft gesetzte Diätengesetz für „korrekturbedürftig“. Das Gesetz sei „unvereinbar mit den vom Bundesverfassungsgericht entwickelten Grundsätzen“.

Die Gutachter bemängeln die jährlichen Sonderzuwendungen, die Höhe der Aufwandsentschädigungen für Abgeordnete mit besonderen parlamentarischen Funktionen, die Überbrückungsbeihilfen für ausgeschiedene Abgeordnete sowie die derzeitige Regelung des Rechtsstatus‘ der Wahlbeamten und der politischen Beamten, die zudem gegen geltendes Bundesrecht verstoße. Darüberhinaus ist der Landtag aufgefordert, bei einem neuen Entwurf die „unechten Beraterverträgen“ zwischen Abgeordneten und privaten Unternehmen einen Riegel vorzuschieben.

Ex-Verfassungsrichter Martin Hirsch empfielt in eigenen Gutachten den Abgeordneten monatlich 10.000 DM bar auszuhändigen, die am Jahresende zu versteuern seien. Mehrkosten dürften nur gegen Belege geltend gemacht werden.

kpk