Thema: Monnerjahn

■ Kripo-Beamte widersprechen Monnerjahn: Zahlreiche vertrauliche Unterlagen in Akten an Galla gegeben

Der SPD-Bürgerschaftsabgeord nete, Rechtsanwalt und Notar Rudolf Monnerjahn weiß bis heute nicht, wie es geschah, daß seine angesehene Kanzlei in den Dunstkreis von „St.-Jürgen-Gate“ geraten konnte. Alles hatte ganz harmlos damit angefangen, daß er einen neuen Mandaten bekam, den Klinik-Verwaltungsdirektor Aribert Galla. Monnerjahn: „Ich kannte den vorher gar nicht. Das war ein unbescholtener leitender Regierungsdirektor.“ Seinen Mandanten, der mittlerweile zu Bremens Ober-Schurken avanciert ist, hat Monnerjahn längst an einen Kollegen abgegeben - denn da gibt es eine Akten-Episode, die Monnerjahn ins Galla-Zwielicht gerückt hat.

Gestern hörte der parlamentarische Untersuchungsausschuß „St.-Jürgen-Straße“ vier Polizeibeamte, die über den Inhalt der fünf Aktenordner berichteten, die Anwalt Monnerjahn einst seinem frühpensionierten Mandanten Galla überlassen und die Kripo-Beamte bei Galla beschlagnahmt hatten.

Monnerjahn hatte zu diesem Fund erklärt, es handele sich um

abgeheftete, allgemein zugängliche Wirtschaftsstruktur- und Investitionsprogramme, aber keinesfalls um vertrauliche Ausschußunterlagen. Allein durch ein unverzeihliches Versehen in seinem Büro seien einige wenige vertrauliche Schriftstücke aus dem Wirtschafts-Förderungs-Ausschuß in das Ordner-Paket gelangt. Monnerjahn gestern zur taz: „Ich war völlig arglos, nie hätte ich zugelassen, daß Galla mit meinen Unterlagen einen Monat spazieren fährt.“

Die vier Kripo-Beamten waren sich jedoch gestern einig, daß die Ordner nicht nur wenige, sondern zahlreiche vertrauliche Vorlagen enthielten: Anträge auf Investitions-Zuschüsse, Baumaßnahmen, Erschließungsanträge...

Die Beamten berichteten zudem, daß der damals verantwortliche Oberstaatsanwalt Stegelmann die fünf inkriminierten Ordner auf inständiges Bitten Monnerjahns binnen einer Woche wieder herausgegeben hatte. Der Kripobeamte Tobias kommentierte die verwunderliche Eile dieses Staatsanwaltes: „Das ist nicht üblich.“

B.D.