Vobo-Freispruch für Ströbele

Berlin (taz) - Das Berliner Amtsgericht hat gestern den ehemaligen Bundestagsabgeordneten der Grünen, den Rechtsanwalt Christian Ströbele, von dem Vorwurf des Aufrufes zum Volkszählungsboykott freigesprochen. 6.000 Mark hatte das Statistische Landesamt von Ströbele als „Buße“ dafür gefordert, daß er nach einer Sondersitzung des Innenausschusses im Mai 1987 vor laufenden Fernsehkameras der Tagesschau in Millionen Wohnzimmer hinein geraten hatte: „Der beste Volkszählungsbogen ist der Volkszählungsfragebogen, der leer und unausgefüllt bei der zuständigen Volkszählungsboykottinitiative abgegeben wird, damit auch registriert werden kann, wieviele Bürger die Volkszählung 87 nicht mitmachen“. Diese Stellungnahme, so das Gericht, ist keine Aufforderung zum Boykott, wie das Statistische Landesamt geurteilt hatte, sondern allenfalls eine befürwortende Meinungsäußerung. Schon im Mai 1988 hatte das Amtsgericht den Bußgeldbescheid gegen Ströbele aufgehoben. Auf Antrag der Berliner Amtsanwaltschaft verwies das Kammergericht die Sache wieder an das Amtsgericht zurück. Nach ausgiebiger Video-Betrachtung der umstrittenen Tagesschau-Äußerung entschied das Gericht nun erneut: Freispruch für den guten Rat.

Ve.