Töpfers Appelle in Gorleben zwischengelagert

Einstige Forderungen von Reaktorminister Töpfer waren bei Genehmigung des Brennelemente-Zwischenlagers nicht erfüllt / Reparaturmöglichkeiten für defekte Castorbehälter fehlen / Noch im Mai hatte Töpfer diese als Genehmigungs-Voraussetzung genannt  ■  Von W.Gast/G.Rosenkranz

Berlin (taz) - Auch eine Woche nach der Genehmigung des Brennelementezwischenlagers Gorleben durch die Physikalisch Technische Bundesanstalt (PTB) kann Bundesreaktorminister Töpfer nicht schlüssig erklären, auf welcher Grundlage die Inbetriebnahme zum jetzigen Zeitpunkt überhaupt verfügt werden konnte. Die Rücknahmemöglichkeit für defekte Brennelementebehälter in „mindestens der Mehrzahl der Kernkraftwerke“, von Töpfer am 17.Mai vor der versammelten Atomgemeinde als „Voraussetzung für den Sofortvollzug“ gefordert, ist nach Recherchen der taz nach wie vor nicht gegeben.

Genau dies aber hatten die PTB und das Bonner Umweltministerium nach Bekanntgabe der Entscheidung zunächst übereinstimmend beteuert. Die Möglichkeit zur Rückführung defekter Behälter mit hochradioaktiven abgebrannten Brennelementen aus dem Zwischenlager sollte nun in 13 der 20 bundesdeutschen Atommeiler möglich sein. Damit - so das Umweltministerium - könne die sofortige Vollziehbarkeit der Gorleben-Genehmigung angeordnet werden.

Am vergangenen Freitag berichtete die taz, daß sich der Stand der Genehmigungsverfahren seit Töpfers Appell an die Atomgemeinde nicht wesentlich verändert hat. Daraufhin verzichtete Ministeriumssprecher Hans-Peter Meister auf weitere Interpretationsversuche der Frühlings-Forderungen seines Chefs. Meister schloß sich der Behauptung von RWE -Sprecher Dirk Bülow an, nach der die Genehmigungen zur Rückholung und Reparatur defekter Castor-Behälter in den Betriebsgenehmigungen der meisten Atomkraftwerke „mit drin“ sein sollen. Also ein indirektes Dementi der früheren Töpfer -Einlassung in Travemünde. Wie berichtet hatte Töpfer die Atomgemeinde damals eindringlich aufgefordert, endlich jene Anträge zu stellen, die nun angeblich gegenstandslos waren.

Nur drei Tage später dementierte der Töpfer-Sprecher dann zur Abwechslung sich selbst. Seine Version vom Montag: Für das infragestehende Castor-Handling seien doch gesonderte Genehmigungsanträge der Atomkraftwerke notwendig. Für die von ihm in der vergangenen Woche genannten 13 Atommeiler sollen diese Anträge gestellt und bereits genehmigt sein. Die Betreiber der übrigen sieben Fortsetzung auf Seite 2

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bundesdeutschen AKWs bereiten sich, so Meister, gegenwärtig auf die Antragstellung vor.

Gemeinsam ist allen Interpretationsvarianten aus dem Hause Töpfer, daß sie mit dem Informationsstand der betroffenen AKW-Betreiber und der zuständigen Landesgenehmigungsbehörden nicht zusammmenpassen. Die „Bayernwerk AG“, verantwortlich für die beiden Reaktorblöcke Isar I und II, ließ ihren Sprecher Walter Weber erklären: „Ich kann mir nicht vorstellen, daß wir über solche Genehmigungen verfügen.“ In den Isar-AKWs gibt es nach Webers Angaben gar keine Castor -Behälter. Ihre Verwendung sei auf absehbare Zeit auch nicht geplant. Die Bayernwerk AG hat zum Zwecke der Entsorgung langjährige Verträge mit der französichen Wiederaufarbeitungsgesellschaft „Cogema“ abgeschlossen.

Sehr konkret hatte sich Meister auch zum AKW Gundremmingen in Bayern geäußert. Danach sollte die entsprechende Erlaubnis zur Rücknahme defekter Castorbehälter in der 10. Teilerrichtungsgenehmigung (TEG) vom 22.2.1984 enthalten sein. Die Genehmigung läßt sich im Bescheid jedoch nicht finden. Aufgeführt ist lediglich die Erlaubnis, abgebrannte Brennelemente in Kompaktlagern aufzubewahren, „solange und soweit ihre schadlose Verwertung und Beseitigung (...) nicht möglich ist“.

Annette Großbongardt, Sprecherin des Hessischen Umweltministers Weimar (CDU) meldet auf entsprechende Nachfragen schlicht „Fehlanzeige“. In der Genehmigungsbehörde für die Atomreaktoren Biblis A und B ist von den im Töpferministerium genannten Genehmigungen oder laufenden Anträgen nichts bekannt. Die Betriebsgenehmigungen stammen aus den Jahren 1974 und 1977. Zu jener Zeit wurde von Zwischenlagerung nicht einmal gesprochen.

Definitiv erfüllt sind die Töpfer-Forderungen nur in den Atomkraftwerken von Stade und Brokdorf. Mit der zweiten Teilbetriebsgenehmigung für Brokdorf erlaubte die damals noch CDU-beherrschte Genehmigungsbehörde in Schleswig -Holstein auch die „Rücknahme von Lagerbehältern mit bestrahlten Brennelementen aus dem Kernkraftwerk Brokdorf, sofern deren Rücktransport aus Zwischenlagern erforderlich wird, zum Zwecke der Wiederherstellung der Dichtheit“. Aber auch diese beiden Genehmigungen waren schon lange Zeit erteilt, als Töpfer seine Zustimmung zur Betriebsgenehmigung für das Zwischenlager Gorleben von weiteren Anträgen der „betreibenden Unternehmen“ abhängig gemacht hatte.