KOMMENTAR
: Höchste Zeit

■ AOK verzichtet auf Urlaubsbescheinigungen

Ich habe lange gezögert, ob ich diesen Artikel schreiben sollte. Ich bin für diesen Tag in die Rolle des Chefredakteurs der taz geschlüpft, kann mich aber natürlich nicht von meinen alltäglichen Verantwortlichkeiten lösen. Eigentlich ging das für diese Aufgabe recht gut, bis ich mit einem Problem konfrontiert wurde. Es geht um die Behandlung der Arbeitslosen bei der AOK Bremen. Ich kenne die finanzielle Situation der AOK aufgrund des unmöglichen Krankenkassensystems der Bundesrepublik recht gut. Ich bin da ganz solidarisch an der Seite der AOK und zahle auch gern meinen Krankenkassenbeitrag bei ihr. Aber gerade deswegen muß man diesen Vorgang ansprechen.

Bis vor kurzem mußte ein Arbeitsloser, wenn er seinen Jahresurlaub im Ausland verbringen wollte, und bei der AOK einen Auslands-Krankenschein beantragte, eine Urlaubsbescheinigung des Arbeitsamtes beibringen. Das Arbeitsamt verwahrte sich eindeutig gegen diese Amtshilfe durch die AOK Bremen, und die anderen Krankenkassen lehnten eine gemeinsame Aktion ab. Dies war nichts anderes als eine Diskriminierung der Arbeitslosen. Es war höchste Zeit, daß diese Praxis meiner Krankenkasse eingestellt wurde.

Hans-Helmut Euler