45 Mark mehr für alle

■ Kleidergeld für Sozialhife-EmpfängerInnen ab jetzt pauschal

Seit gestern gilt in Bremen, was in anderen Städten schon länger selbstverständlich ist: Die SozialhilfeempfängerInnen müssen nicht jeden Bademantel, Turnschuh und Socken einzeln begründen und beantragen, sondern bekommen 45 Mark im Monat pauschal, wenn sie sechs Monate lang Sozialhilfe beziehen. Zusätzliche Hilfen können dann beantragt werden, wenn eine Schwangerschaft, Konformation oder „außergewöhnliche Gewichtsveränderungen“ nachgewiesen werden können. Die Auszahlung ist nach Wunsch halbjährlich oder monatlich. Die Halbjahresraten sollen dabei vor Beginn des Winter- oder Sommerschlußverkaufs ausgezahlt werden.

Der Grünen-Vertreter in der Sozial-Deputation, Horst Frehe, hat gegen den Beschluß gestimmt, weil er für einen Satz von 60 Mark war. Diese Summe hatten auch die SPD-Deputierten ursprünglich für erforderlich gehalten. Der Sozialsenator hatte bisher die Neuregelung immer wieder verschoben, weil der Finanzsenator dem geplanten Satz von 60 Mark nicht zustimmen wollte. Schließlich gaben die SozialpolitikerInnen klein bei und ließen sich auf die 45 Mark ein. Die Sozialbehörde spart durch die pauschale Regelung die hohen Kosten für die umständlichen Prüfungen ein; diese Prüfung mit abschreckender Funktion sei „von vielen Hilfeempfängern als diskriminierend empfunden worden.“

Grundsätzlich hält auch Frehe die pauschale Bezahlung der Kleiderhilfe „in jedem Fall für einen Fortschritt“, weil die alte Regelung von vielen „unterdurchschnittlich oder gar nicht in Anspruch genommen worden ist.“ Der zusätzliche Pauschalsatz soll bei der Berechnung der „Hilfe zum Lebensunterhalt“ mit zugrunde gelegt werden.

K.W.