Blockade für 300 Mark

■ Bombenzug-Blockade auf der Stephanibrücke nach drei Jahren gegen Geldbuße abgehakt

Nur noch um 50 Mark ging es gestern beim letzten Akt des Blockadeprozesses gegen drei Angeklagte. Im Juli 1985 sollen sie zusammen mit anderen einen mit US-Waffen beladenen Bundesbahnzug auf der Stephanibrücke gestoppt haben, indem sie sich auf die Gleise stellten. Ihr Verfahren wurde gestern eingestellt. Als Geldbuße wollte Verkehrsrichter Martin Böhme 250 Mark festsetzen. Der Staatsanwalt beharrte jedoch auf 300 Mark. Die Angeklagten ließen sich darauf ein.

Munition und Granaten für die US-Army, auch der Nachschub für amerikanische Militäraktionen im Mittelmeer und die Waffengeschäfte im Golf rollen nach Meinung der Bombenzug -BlokkiererInnen über das stille Bahngleis auf dem linken Weserufer und dann über die Stephanibrücke in die Stadt.

Vor den Motiven der BlockiererInnen erwies Verkehrsrichter Böhme schon im Mai 1986 seinen Respekt: Er lehnte es ab, Strafbefahl zu erlassen. Ihre Blockade sei „nicht verwerflich“, der „verfolgte Zweck ... bedeutsam“, die Blockade also keine Nötigung. Der politische Staatsanwalt von Bock und Polach beschwerte sich über Böhmes Weigerung beim Landgericht: Böhme mußte das Verfahren eröffnen.

Von Bock hatte sich nur aus Prinzp beschwert. Gestern schlug sein Vertreter vor, das Verfahren gegen eine Geldbuße von 600 Mark einzustellen. Auf 300 Mark ließ er sich herunterhandeln. Gespendet wird nun für „medico international“. Diese Organisation leistet medizinische Hilfe in Krisengebieten, hilft also die Wunden heilen, die vielleicht von US-Waffen gerissen wurden.

mw