BKA filzte Wohnungen

■ Vorwurf: Kriminelle Vereinigung / Suche nach Autoren der IWF-Broschüre des AStA / Viel Papier und ein Typenrad

Am Dienstag haben Beamte des Bundeskriminalamts im Morgengrauen und teils mit gezogenen Pistolen sechs Wohnungen in Bremen durchsucht, nachdem sie die Telefone der Bewohner wochenlang abgehört hatten. Bei der Aktion dabei: Bremer SEK-Polizisten und der Staatsanwalt für politische Straftaten, Hans Georg von Bock und Polach. Zwei Verdächtige wurden vorübergehend festgenommen, im Polizeihaus am Wall verhört und erkennungsdienstlich behandelt. Der Tatvorwurf: Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung nach § 129 a des Strafgesetzbuches.

Die „Sozialrevolutionäre Bewegung Bremens“, so der Name der „terroristischen Vereinigung“, soll laut Durchsuchungs beschluß im Oktober 1983 das Haus der „Arbeitshilfe Bremen“ angezündet haben.

Bei den Durchsuchungen am Dienstag ging es aber offensichtlich eher um den IWF-Kongreß, der in der kommenden Woche in Berlin beginnt und von Protesten in der gesamten Bundesrepublik begleitet wird. Die Verdächtigen sollen an einer Broschüre mit dem Titel „Neuer Internationalismus und IWF-Kampagne“ mitgearbeitet haben, einer Sondernummer des „Treibsand“, der Zei

tung des AStA der Bremer Universität vom April dieses Jahres. In einer der sechs durchsuchten Wohnungen stellte das BKA unter der Spüle ein Schreibmaschinen-Typenrad sicher, mit dem Texte für die Broschüre getippt worden sein sollen. Das Typenrad stellten sie sicher, außerdem etwa einen VW-Bus voll Papier, darunter viele Bücher zur Frauen -Emanzipation.

Der Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs, von Gerlach, zitiert aus dem Vorwort der AStA-Broschüre, daß die AutorInnen „eine angemessene Antwort auf das transnationale, patriarchische Kapital entwerfen“ wollen. Von Gerlach schließt: „Die angemessene Antwort kann nach den Vorstellungen der Beschuldigten nur in Anschlägen bestehen“, die den IWF-Kongreß begleiten sollen. Sein Beweis: Ein ganzseitiges Foto, das „zwei Vermummte bei der Herstellung von Molotow-Cocktails mit der Bildunterschrift 'Burn it‘ zeigt“.

Der Durchsuchungsbeschluß ist nach der Meinung Gerhard Baischs, des Anwaltes der Gefilzten, „dünn begründet“. Die Bundesanwaltschaft habe aber wenige Tage vor dem IWF-Kongreß „die Szene einschüchtern“ wollen.

mw