Teilerfolg für Asphaltcowboys

Das belgische Sozialministerium verpflichtet LKW-Unternehmer, Trucker rückwirkend sozialzuversichern / Forderung der Streikenden nach Wiedereinstellung des Betriebsrats  ■  Von Wolfgang Gast

Berlin (taz) - Die streikenden LKW-Fahrer im niederbayrischen Hengersberg können erste Erfolge verbuchen.

Das belgische Sozialministerium hat den Arbeitgeber, die belgische Firma „Reul“, ein Sub-Unternehmen des Österreichers Stadler (Transportfirma „GST“) verpflichtet, die Trucker sowohl rückwirkend sozialzuversichern als auch ihnen das ausstehende tarifliche Urlaubsgeld auszuzahlen. Stadler soll den Fahrern mittlerweile sogar angeboten haben, die am Sonntag ausgesprochenen Kündigungen zurückzuziehen. Die Streikenden fordern aber, daß auch der gefeuerte Betriebsratsvorsitzende Ludwig Feuerbach, der den Skandal öffentlich gemacht hatte, wieder eingestellt wird. Sie wollen sich erst dann wieder hinter das Steuer setzen, wenn Stadler auf die Einhaltung der gesetzlichen Fahrzeitbestimmungen verpflichtet wird.

Die am Sonntag mit Polizeischutz beschlagnahmten Zugmaschinen des zweitgrößten österreichischen Fuhrunternehmers sind inzwischen in Polizeibegleitung nach Österreich an den Besitzer überführt worden. Die Tachographen der Fahrzeuge sollen nach wie vor manipuliert und die Zugmaschinen zum Teil ohne TÜV sein.

Nach Auskunft der Gewerkschaft ÖTV ist es Stadler bisher nicht gelungen, deutsche Fahrer für die Lastzüge anzuheuern. Nach den EG-Bestimmungen dürfen die in Belgien angemeldeten LKWs nur von Fahrern mit einer gültigen EG-Erlaubnis gesteuert werden. Eine von Stadler beantragte Ausnahmegenehmigung wurde von den belgischen Behörden gestern abgelehnt. „Einen ganzen Koffer voller Beweise“ will die ÖTV jetzt der zuständigen Bundesanstalt für Güterfernverkehr überreichen.

Die Behörde, die gegen den Fuhrunternehmer wegen „Dispositionsbetrug“ ermittelt (d.h. daß der Unternehmer schon bei der Planung der Transporte in betrügerischer Absicht gegen die gesetzliche Fahrzeitenregelung verstoßen hat), soll die Originalprotokolle der Fahrer aus den letzten drei Jahren erhalten.