■ Blüms CDA-Entwurf

Vorher: Gruppen oder Einzelpersonen werden nur dann als Kandidaten bei Betriebsratswahlen zugelassen, wenn zehn Prozent der Belegschaft, höchstens aber 100 Beschäftigte mit ihrer Unterschrift die Kandidatur befürworten. Die Betriebsräte entscheiden über die Wahl des Wahlvorstandes, der die Betriebsratswahl organisiert und beaufsichtigt. Der Betriebsrat entscheidet mit einfacher Mehrheit über Freistellungen und Besetzung von Betriebsratsausschüssen.

Nachher: Das Quorum wird für Einzelpersonen und Gruppen auf 5 Prozent (höchstens 50 Beschäftigte) gesenkt. Für im Betrieb vertretene Gewerkschaften gibt es keinerlei Quorum. Jede zur Wahl zugelassene Gruppe darf zusätzlich eine Person in den Wahlvorstand entsenden. Alle gewählten Gruppen (Listen) müssen zwingend paritätisch an Freistellungen und der Besetzung der Betriebsratsausschüsse beteiligt werden.