Journalismus, IWF und Polizei

Wenig Verständnis zeigt die Berliner Polizei für die Aufgaben der Medien  ■  Von Brigitte Fehrle

Hans Birkenbeul, Pressesprecher des Berliner Innensenators, fand eine nahezu abenteuerliche Erklärung für das Schweigen der Behörden über Polizeidichte und Sicherheitsmaßnahmen während der Herbsttagung. Man habe, so Birkenbeul auf einer Veranstaltung der Deutschen Journalisten-Union, erreichen wollen, daß die Öffentlichkeit über die Inhalte des IWF diskutieren solle und nicht über mögliche Kravalle. Deswegen seien die Informationen zurückgehalten worden.

JournalistInnen, die sich derzeit in Berlin aufhalten, um über das umstrittene Jahresereignis zu berichten, müssen sich damit auseinandersetzen, daß die Pressefreiheit hierzulande auf besondere Art definiert wird. Wer unbedingt bei Demonstrationen oder gewalttätigen Auseinandersetzungen vorne stehen will, müsse damit rechnen, in Mitleidenschaft gezogen zu werden, läßt Innensenator Kewenig (CDU) unter dem Stichwort „Berufsrisiko“ verbreiten.

Aber Birkenbeul, ging noch über die offizielle Definition seines Chefs hinaus. „Wer dokumentiert eigentlich die Straftäter?“, fragte er gezielt an die Adresse der Fotografen, die immer nur Polizisten mit Knüppeln ablichteten - und Birkenbeul zeigte damit auch, daß die Unwissenheit über die Aufgaben und Funktion der Presse nicht nur bei den jungen Beamten vor Ort herrscht. Daß Senat und Polizei keine Definitionsmacht über das haben, was JournalistInnen wollen und sollen, war ihm ein durchaus fremder Gedanke. Angesichts der polizeilichen Maßnahmen vor allem gegen FotografInnen könne man nur jedem Kollegen raten, keine Straftaten zu fotografieren, sagte der DJU -Vorsitzende Uli Zawatka.

Da waren die Worte des Berliner Rechtsanwalts Klaus Eschen, der der Polizei vorwarf, sie nehme die Arbeit der Presse nicht ernst und begreife sie nicht als Teil der Rechtsstaatlichkeit schon fast radikal. Eine Polizeiführung und politische Führung, die es nicht als wünschenswert definiere, daß die Presse im Interesse derer, die sie informieren soll, eine demokratische Kontrolle ausübt, müsse zwangsläufig die JournalistInnen bei Polizeieinsätzen beiseite schaffen oder Informationen zurückhalten, sagte Eschen.

Die Berliner Polizei und der Innensenator haben sich mit zwei Generalklauseln freie Hand geschaffen. Wenn JournalistInnen die Arbeit der Polizei „behindern“, müsse die Polizei eben „drüber weg gehen“. Der zweite Begriff heißt „Sicherheitsinteresse“. Mit ihm werden derzeit die Informationen, die mit der Organisation des IWF zusammenhängen zurückgehalten. Die Definition dessen, was jeweils „behindern“ oder „Sicherheitsinteresse“ heißt, behalten Polizei und Senat sich selbst vor. Für einzelne Beamten vor Ort, für Einsatzleiter und Polizeipressestelle sind das Generalermächtigungen. Sie agieren in einem politischen Klima, indem das „Verbergen“ das Normale und Gewünschte ist.

So führten auch die Worte des Vorsitzenden der Gewerkschaft der Polizei, Eisenreich, auf die falsche Fährte. Die Beamten hätten oft „furchtbare Angst“ und da könne es auch zu „Überreaktionen“ kommen, nahm der GdP-Vorsitzende die oft „sehr jungen Beamten“ in Schutz.

Denn wie will man diskutieren mit einer Polizeiführung und einem Innensenator, die es als „in der Natur der Sache“ liegend sehen, daß Polizei und Journalisten aneinandergeraten. In dieser Situation wäre es in der Tat verkehrt, über „Übergriffe“ einzelner Beamter zu streiten. Die Fragen der Anwesenden an Birkenbeul wurden denn auch nicht zufriedenstellend beantwortet. Wie sie zum Beispiel „behindere“, wenn sie ihrer Arbeit nachgehe und eine Festnahme beobachte, wollte eine Journalistin wissen und bekam die Antwort: „Indem Sie da 'rumstehen und im Wege sind.“