Begrenzte Solidarität

■ Ein 129a-Verfahren sorgte für Krach in der IWF-Kampagne / Jusos gegen AL

Berlin (taz)-Das Bündnis der „Anti-IWF-Kampagne“ in Berlin hat seine erste Belastungsprobe überstanden. Für heftige Proteste bei den Jusos hatte eine Presseerklärung der Alternativen Liste geführt, die die AL im Namen der Kampagne abgegeben hatte. Unter der Überschrift „Absurder Anschlag auf autonome Gruppen“ hatte die Kampagne darin gegen die Kriminalisierung eines autonomen IWF-Gegners protestiert. Der hatte sich ein Ermittlungsverfahren und eine Hausdurchsuchung zugezogen, weil er - so das BKA - auf den „Autonomen Internationalismus-Tagen“ im April in Bremen zur erkennen gegeben habe, daß sich der IWF-Kongreß verhindern lasse. Die „Internationalismus-Tage“ wiederum seien eine Veranstaltung der „Sozialrevolutionären Bewegung Bremen“ gewesen, der ein Brandanschlag - vor fünf Jahren - zur Last gelegt wird und die damit vom Generalbundesanwalt als „terroristische Vereinigung“ geführt wird.

Die Protest-Erklärung der Kampagne gegen diese Konstruktion hatte mit dem Satz aufgehört: „Wir solidarisieren uns mit den von den politzeilichen Maßnahmen Betroffenen.“ Diesen Satz mochten die Jusos, die an der Anti-IWF-Kampagne ebenfalls beteiligt sind, nicht mittragen. Roland Röscheisen vom Bundessekretariat der Jusos sagte auf Anfrage, seine Organisation sei am Zustandekommen des Textes nicht beteiligt gewesen. Volker Ratzmann (AL) räumte ein, es habe einen „Fehler in der Kommunikationsstruktur“ gegeben. Juso -Sekretär Röscheisen erklärte auf die Frage, ob sein Verband mit dem Betroffenen nun solidarisch sei oder nicht, lediglich: „Wir treten dafür ein, unsere Anliegen gewaltfrei in die Öffentlichkeit zu tragen“. Eine neue Presseerklärung der Kampagne enthält den umstrittenen Satz nicht mehr.

diba