Beamte usw. -betr.: "Keine Abtreibung auf Privatkrankenschein", taz vom 21.9.88

Betr.: „Keine Abtreibung auf Privatkrankenschein“,

taz vom 21.9.88. S.5

(...) Keineswegs müssen sich FreiberuflerInnen, Selbständige oder BeamtInnen privat versichern; ebenso können sie eine Ersatzkasse wählen und sich über Krankenscheine behandeln lassen. Nur ist das vielen zu teuer: Da FreiberuflerInnen und Selbständige keinen Arbeitgeber haben, der ihnen die Hälfte der Beiträge zuschießt, ist eine Privatkasse gerade für jüngere billiger. Bei Beamtinnen ist es irreführend, zu schreiben, der Dienstherr übernehme „nur etwa 50 Prozent der Krankenkosten“, denn der Staat bezahlt ihnen entweder 50 Prozent Beiträge (wie jeder andere Arbeitgeber), falls sie in einer Ersatzkasse sind, oder eben die Hälfte der Heilbehandlungskosten. Für viele Beamtinnen ist es da günstiger, über die restlichen 50 Prozent Eigenanteil eine Privatversicherung abzuschließen, statt einer Ersatzkasse beizutreten.

Und dies natürlich nur, weil die „Privaten“ die sogenannten „schlechten Risiken“ vermeiden, d.h. nicht versichern: chronische Krankheiten, Folgen schwerer früherer Krankheiten oder eben - Abtreibungen.

Harald Giese, Hamburg

Helga Lukoschat sei Dank für diesen Artikel. Ich bin erstaunt, daß sich die Anzahl der „Verweigerer“ unbemerkt bereits auf vierzig hinaufgeschlichen hat.

Ich bitte Euch, mir die Namen der beiden privaten Versicherungsgesellschaften zu nennen, die auch für den Abbruch nach der Notlagen-Indikation aufkommen. Sie sollten bekanntgemacht werden.

Nebenbei: Der Begriff der „sozialen Indikation“ ist falsch. Gemäß dem §218 StGB gibt es nur die „schwerwiegende Notlage“ als Indikationsgrund. Der Begriff „sozial“ taucht gar nicht auf und bedeutet auch eine unzulässige Beschreibung oder Einengung dieses Indikationsgrundes; es gibt Notlagen, die keine sozialen sind. Außerdem wird „sozial“ auch immer wieder mit „finanziell“ gleichgesetzt, dies in der Regel von den GegenerInnen des Schwangerschaftsabbruchs. Ich meine, es sollte richtigerweise von der „Notlagenindikation“ gesprochen werden.

Elke Kügler, Hamburg