Kewenig definiert Pressefreiheit

Die Pressefreiheit, so hat Innensenator Kewenig gestern als Erwiderung auf die Presse-Proteste mit unverschämter Anmaßung dargelegt, werde dort „mißbraucht“, wo Journalisten in „sensationshascherischer Weise“ an die Einsatzkräfte „herandrängten“, nur um die „erwünschten martialischen Bilder“ zu erhalten. Hat diese Definition jetzt Verfassungsrang? Außerdem zieht der Senator in Zweifel, daß es sich überhaupt um Journalisten gehandelt habe. Er erklärt, es sei immer wieder zu beobachten gewesen, daß Beamten von „Journalisten oder Personen, die sich als solche ausgaben“, umringt wurden. Beamte seien deswegen nicht mehr „zügig“ an „Störergruppen“ herangekommen. Kewenig beschwert sich scheinheilig, daß kein Journalist bislang die Polizei konkret informiert habe. Wie denn? Stets wurden Dienstnummern und Namen von Beamten verweigert.

taz