Einmütig

Zu den Forderungen des Frauenausschusses  ■ K O M M E N T A R

Einen schalen Nachgeschmack hinterließ die Einmütigkeit des Frauenausschusses in bezug auf die zu gründenden Wohnungen für die Opfer internationaler Menschenhändler- und Zuhälterringe. Nachdem die Charlottenburger Beratungsstelle für Geschlechtskrankheiten zwei Jahre lang erfolglos für die Einrichtung einer Zufluchtswohnung für ausländische Prostituierte kämpfte, stimmte der Ausschuß gestern widerspruchslos gleich zwei Wohnungen zu. Weder mußten die FDP- und CDU-Abgeordneten von der Notwendigkeit einer Zufluchtswohnung überzeugt werden, in der die Frauen anonym bleiben - ergo: nicht abgeschoben werden -, noch kritisierte die Opposition, daß es sich bei der Einrichtung der Übergangswohnung um nicht viel mehr handelt als eine „Abschiebehaft de Luxe“, die - zugegeben - die Folgen der Razzien ein wenig lindert. Am ausländerrechtlichen Status der Prostituierten ändert die Übergangswohnung jedoch nichts. Das geforderte Bleiberecht oder gar politisches Asyl für die zur Prostitution gezwungenen Thailänderinnen war im Frauenausschuß kein Thema. Darüberhinaus ist die Einrichtung der Zufluchtswohnung noch längst nicht gesichert, zumal die Anträge noch vom Parlament beschlossen werden müssen. Ob sich die Koalitionsfraktionen genauso verhalten wie im Frauenausschuß bleibt abzuwarten. Skeptisch stimmen die Erfahrungen der Vergangenheit. So sprachen sich die CDU und FDP im Frauenausschuß anläßlich der vielerorts kritisierten Abschiebung der Pakistanerin Khadija B. für eine Ausweitung des politischen Asyls auf geschlechtsspezifische Verfolgungsgründe aus. Die Koalitionsfraktionen im Parlament lehnten diesen Beschluß wiederum ab. Bleibt zu hoffen, daß die Einmütigkeit diesmal über die Sitzung des Ausschusses hinaus bestehen bleibt.

Elisa Klapheck