Alles Lüge -betr.: "Brummi-Fahrer belasten Polizei", taz vom 27.9.88

betr.: „Brummi-Fahrer belasten Polizei“, taz vom 27.9.88

Die Behauptungen, die Polizei habe eindeutige Hinweise auf Manipulationen an den Fahrtenschreibern der Lastzüge schlichtweg ignoriert bzw. die Aussagen der Lkw-Fahrer nicht zur Kenntnis genommen, die Polizei habe, statt den Berichten nachzugehen, dafür gesorgt, daß österreichische Ersatzfahrer die unter belgischer Zulassung fahrenden Lastzüge vorschriftswidrig über die Grenze nach Österreich bringen konnten und die Fernfahrer hätten sogar mit Selbstanzeigen versucht, die Polizei zum Einschreiten zu veranlassen, sind schlichtweg falsch.

Tatsache ist, daß den Vorwürfen der Fahrer gegenüber der Speditionsfirma Stadler, sie verstoße durch Manipulationen der Fahrtenschreiber laufend gegen „Recht und Gesetz“, sehr intensiv nachgegangen wurde. Der beste Beweis hierzu ist die Bildung einer Arbeitsgruppe „Hengersberg“, die das Polizeipräsidium Niederbayern/Oberpfalz aufgrund des komplexen Sachverhaltes und der Problematik eingerichtet hat. Hier ist anzumerken, daß Arbeitsgruppen im Regelfall nur bei Gewalt und Kapitalverbrechen, bei denen langwierige Ermittlungen erforderlich sind, eingerichtet werden. Weiterhin wurden sofort die zuständigen Fachbehörden/Institutionen, wie die Bundesanstalt für Güterfernverkehr, das Arbeitsamt, das Gewerbeaufsichtsamt und dergleichen mit eingeschaltet.

Die Arbeitsgruppe des Polizeipräsidiums Niederbayern/Oberpfalz hat ihre Ermittlungen wegen dieser Behauptungen abgeschlossen. Von den bereits genannten Fachbehörden liegt noch kein Abschlußbericht vor. Aufgrund des Ermittlungsergebnisses der Arbeitsgruppe gab es keinen Anlaß für die Sicherstellung bzw. Beschlagnahme der Fahrzeuge, so daß die Gerichtsentscheidung über die Herausgabe der Fahrzeuge zu vollziehen war.

Zur Aussage, die Ersatzfahrer konnten Lastzüge vorschriftswidrig über die Grenze fahren, stelle ich fest, daß über Rechtmäßigkeit bzw. Rechtswidrigkeit letztlich die Gerichte zu entscheiden haben. Außerdem lag ein vollziehbarer Gerichtstitel des Arbeitsgerichtes Passau vor, welcher vom zuständigen Gerichtsvollzieher mit Unterstützung der Polizei vollzogen wurde. Zu dieser Vollzugshilfe ist die Polizei gesetzlich verpflichtet. Somit steht zweifelsfrei fest, daß die Maßnahmen der Polizei rechtmäßig waren. Gegenteilige Behauptungen sind einfach falsch und werden vermutlich mangels Sachverstand unrichtig verbreitet.

Wenn die Polizei sich an geltendes Recht hält, darf dies ihr nicht zum Vorwurf gemacht werden.

Zum Vorwurf, daß sogar versucht wurde, mit Selbstanzeigen die Polizei zum Einschreiten zu veranlassen, ist anzumerken, daß bis dato keine Selbstanzeigen vorliegen - bei gegenteiligen Angaben handelt es sich um Lügen. Sofern die öffentliche Sicherheit und Ordnung tangiert wird, ist die Polizei per Gesetz zum Einschreiten verpflichtet. Einer Aufforderung bedarf es nicht.

W. Fenzl, Polizeipräsident, Regensburg