Bezahlt wird nicht

Beamtinnen in Bayern müssen weiterhin für Schwangerschaftsabbrüche nach der Notlagenindikation selbst bezahlen. Die CSU lehnte es erneut ab, die Abbrüche wieder in den Katalog der beihilfefähigen Leistungen aufzunehmen, die bei BeamtInnen die Krankenkasse ersetzen. Abbrüche nach sozialer Indikation waren in Bayern 1985 aus den Beihilferichtlinien gestrichen worden. Die Regelung gilt auch für nichtberufstätige Ehefrauen und Töchter von BeamtInnen. Die SPD warf der CSU vor, sie unterlaufe den §218 und damit ein Bundesgesetz. Die Streichung für bayerische Beamtinnen sei eine „eklatante Ungleichbehandlung“. dpa