Im steten Einsatz für das Wohl des Kapitals

Des neuen FDP-Vorsitzenden Otto Graf Lambsdorffs Verdienste um die politische „Landschaftspflege“ zur Förderung des Kapitals sind höchstrichterlich gewürdigt / Das hat Frau Adam-Schwaetzer nicht zu bieten  ■  Aus Düsseldorf Walter Jacobs

Mit der Wahl Otto Graf Lambsdorffs zum neuen Parteivorsitzenden hat sich die FDP zu einem Repräsentanten bekannt, dessen Verdienste um das Wohl des bundesdeutschen Kapitals vom Bonner Landgericht einschlägig gewürdigt worden sind. Einen vergleichbaren Einsatz konnte Frau Adam -Schwaetzer nicht vorweisen, deshalb mußte sie scheitern. Das Bonner Landgericht bewertete des Grafen Einsatz zur Hinterziehung von 1.526.304Mark Steuern mit einer Geldstrafe von 180.000Mark.

Vom Bestechungsvorwurf sprach das Gericht den Couvert -Empfänger frei - mit dieser Begründung: „Bei dieser Sachlage begründet die (...) Tatsache, daß von Brauchitsch den Ministern Dr.Friedrichs und Dr.Graf Lambsdorff in zeitlichem Zusammenhang mit dem Steuerbescheinigungsverfahren (Flick-Daimler-Verkauf d.Red.) Bargeld hat zukommen lassen, den erheblichen Verdacht, daß die Zuwendungen zumindest auch der Einflußnahme auf die mit den Anträgen verbundenen Amtsgeschäfte der Minister dienten und dies von beiden erkannt und gebilligt worden ist (...) Dies gilt um so mehr, als die Zahlungen vom 15.12.1975, 17.9.1976, 30.1. und 15.4.1980 unmittelbar vor oder nach Gesprächen der Angeklagten über verfahrensbezogene Fragen an der Konzernkasse abgeflossen sind (...) Es kommt hinzu, daß von Brauchitsch beide Minister immer wieder mit den Problemen des Verwaltungsverfahrens (Flick-Steuerbefreiung - d.Red.) befaßt hat und die meisten für sie bestimmten Zahlungen in engem Zusammenhang mit verfahrensbezogenen Gesprächen der Angeklagten (standen) oder doch zu einer Zeit disponiert worden sind, in der das Bundeswirtschaftsministerium gerade mit der Prüfung der Anträge befaßt war. Auf der anderen Seite haben Dr.Friedrichs und Dr.Graf Lambsdorff der gesamten Angelegenheit ein Maß an Aufmerksamkeit zuteil werden lassen, welches als Anzeichen dafür gewertet werden kann, daß sie sich den Anliegen des Flick-Konzerns besonders verpflichtet fühlten. Trotz dieser schwerwiegenden Verdachtsmomente hat die Kammer bei zusammenfassender Würdigung aller Umstände des Falles nicht die Überzeugung gewinnen können, daß sich die Angeklagten eines Bestechungsdeliktes schuldig gemacht haben (...) Mit Sicherheit kann lediglich festgestellt werden, daß die finanziellen Zuwendungen an beide Minister einen Teil der 'Landschaftspflege‘ von Brauchitschs bildeten, mit der er im politischen Bonn ein Klima des allgemeinen Wohlwollens erzeugen wollte, in dem auch die Anträge des Flick-Konzerns nach dem Paragraphen 6b,4 leichter zum Erfolg gedeihen konnten. Diese Form der Einwirkung ist jedoch mit den Mitteln des geltenden Strafrechts nicht faßbar.“

Schon gestern, am ersten Werktag nach seiner Wahl, ging der Graf als FDP-Vorsitzender seiner gewohnten Beschäftigung nach. In der Terminvorschau der Düsseldorfer Landespressekonferenz heißt es: „10 Uhr Düsseldorf, Hilton Hotel, Ausstellung und Fachkongreß Geld und Kapital '88, unter anderem mit Otto Graf Lambsdorff.“ Wahrlich, einen besseren Fachmann hätten die Aussteller nicht aufbieten können.

Lambsdorffs Kumpel von einst, Ex-Wirtschaftsminister Hans Friedrichs, strampelt sich unterdessen ab, Chef der Deutschen Sporthilfe zu werden. Friedrichs, in Geld- und Kapitalangelegenheiten ein paar Nummern kleiner als der Graf, konnte am Wochenende, so schreiben die Agenturen, „offenbar manche Vorurteile im Zusammenhang mit seiner Verwicklung in die Parteispendenaffäre abbauen“. Wäre ja auch gelacht, wenn eine Steuerhinterziehung der Nachfolge des Pleitiers Josef Neckermann entgegenstünde...