KOMMENTAR
: Rechtsfreier Raum

■ Bundesgrenzschutz bestimmt selbst, was Recht ist

Einen Handel schlug der Leiter der Bremer Dienststelle des Bundesgrenzschutzes gestern der taz vor: Wenn wir ihm verrieten, was in dem Artikel über die Zurückweisung der Somali stehen wird, werde er seinen Vornamen preisgeben. Der Mann ist Pressefreiheit eben nicht gewohnt. Kein Wunder: Ohne jede öffentliche Kontrolle weisen die barschen Grenzer an den Flughafenkontrollen Ausländer zurück, die ihnen suspekt erscheinen. Asiate, Afrikaner, keine Anlaufadresse, nicht genug Geld in der Tasche? Ab nach Hause.

„Wenn jemand durch öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt wird, steht ihm der Rechtsweg offen“, sagt das Grundgesetz. Nun laufen einreisende Somali nicht mit dem Grundgesetz unter dem Arm herum. Also ist selbstverständliche Aufgabe der Grenzschützer, Ausländer, die sie nicht ins Land lassen wollen, über ihre Rechte zu informieren. In der Praxis aber, das legt das Bremer Beispiel nahe, versuchen die Grenzer jede rechtliche Beratung zu unterbinden, um ihre Schiebereien auch ja nicht zu gefährden. Der Bundesgrenzschutz stellt sich den rechtsfreien Raum selbst her, in dem er seine willkürlichen Entscheidungen trifft.

Holger Bruns-Kösters