Datenschutz: Volkszählungsbogen gleich zweimal verschickt

Frankfurt (taz) - „Das ist der dickste Hund, der mir je über den Schreibtisch gelaufen ist“, meinte der Frankfurter Rechtsanwalt und Spezialist für Vobo-Prozesse, Christoph Lang, nachdem ihm sein neuer Mandant seinen letzten von der Erhebungsstelle Bischofsheim bei Rüsselsheim verschickten Volkszählungsbogen zu den Akten gegeben hatte. Der Bogen, mit dem Uwe Böhm aus Bischofsheim zum zweiten Mal zur Teilnahme an der inzwischen abgeschlossenen bundesweiten Datenerhebung animiert werden sollte, war nämlich schon einmal in Gebrauch gewesen. Eine andere Bischofsheimer Familie mit Namen Rohwein hatte ihn brav ausgefüllt und bei der von dem CDU-Gemeindevorstandsmitglied Heinrich Eberlei geleiteten Erhebungsstelle abgegeben. Der CDU-Mann trägt zumindest die Amtsverantwortung dafür, daß die Daten der Rohweins ausradiert und der Bogen neu verschickt wurde. Doch Eberlei hat nicht sauber radiert. Auf dem gebrauchten Bogen waren alle Angaben der Rohweins nachzulesen, inklusive Familieneinkommen und Quadratmeterzahl der bewohnten Räumlichkeiten.

Inzwischen interessiert sich auch der hHessische Datenschutzbeauftragte Spiros Simitis für den „unglaublichen Fall“. Und für Rechtsanwalt Lang ist dieser „unglaubliche Fall“ ein Fall für die Staatsanwaltschaft.

KpK