Trennungssenat

■ Ein junger Türke soll wegen unerlaubten Arbeitens abgeschoben werden

Abschiebung droht einem jungen Türken, der seit zwei Jahren mit seiner Familie in Berlin lebt. Der Grund für seine Ausweisung wurde bereits stafrechtlich verfolgt und vom Amtsgericht Tiergarten wegen Geringfügigkeit eingestellt: Der 20jährige war im vergangenen Jahr, als seine schwangere Frau krank wurde und zu Hause bleiben mußte, dreimal in einer Kreuzberger Bäckerei ohne Arbeitserlaubnis bei der Arbeit erwischt worden.

Sollte der Innensenator auf den Ausweisungsbescheid bestehen, so hat das ein Familiendrama zur Folge. Denn Mehmet K. hat sich bislang um Kind und Haushalt gekümmert, während seine Frau, die seit Jahren in Berlin lebt und hier festes Bleiberecht und Arbeit hat, für den Unterhalt sorgt. Auf das Kleinkind kann sie deshalb tagsüber auch nicht aufpassen. Wenn ihr Ehemann jetzt in die Türkei abgeschoben wird, wird die Familie zum Sozialfall. Für „untragbar“ hält der Anwalt des jungen Türken, Klaus Bloch, diese Entscheidung und hat sich jetzt mit Unterstützung der AL an den Petitionsausschuß des Abgeordnetenhauses gewandt. Denn „wenn ein Mann in einer Notsituation aus Liebe zu seiner Familie mit einer Arbeit ein bißchen geholfen hat, muß man ihn doch nicht gleich ausweisen“, meint Bloch und fordert, daß auch der Innensenator sich dem Urteil des Amtsgerichts anschließt. Von dort war gestern keine Stellungnahme zu bekommen.

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