Kölner 'Stadtrevue‘ durchsucht

LKA durchwühlt die Räume der Monatszeitung wegen Paragraph 129a / Anlaß: Leserbrief der Revolutionären Zellen (RZ) und eine angebliche Druckschrift zur Aussageverweigerung  ■  Aus Bonn Oliver Tolmein

Neunzehn Zivilbeamte des nordrhein-westfälischen Landeskriminalamtes (LKA) und sechs Uniformierte durchsuchten gestern am späten Vormittag die Räume der Kölner Monatszeitung 'Stadtrevue‘. Begründet wurde die Staatsschutzaktion im Durchsuchungsbefehl mit dem „Anfangsverdacht des Werbens für eine terroristische Vereinigung“, also dem Paragraph 129a.

Anlaß war ein in der Juni-Ausgabe der 'Stadtrevue‘ als Leserbrief erschienenes Schreiben der „Revolutionären Zellen“, in dem ein Anschlag auf die Verwaltungszentrale des Früchteimports Olff&Sohn als Generalagent für südafrikanisches und israelisches Obst begründet wurde: „Als Reservoirs für billige Arbeitskräfte erfüllen die sogenannten besetzten Gebiete in Palästina dieselbe Aufgabe wie die sogenannten Homelands in Südafrika. Es ist kein Zufall, daß die beiden Apartheid-Regimes in Israel und Südafrika eng miteinander zusammenarbeiten.“

Ein weiterer Durchsuchungsbefehl behauptet die Existenz einer in Duisburg gefundenen Druckschrift, die zur Aussageverweigerung aufrufe, für die RAF werbe und als Kontaktadresse die 'Stadtrevue‘ angebe.

Den MitarbeiterInnen der Zeitung ist diese Druckschrift allerdings unbekannt. Nachdem die LKA-Beamten trotz eingehender Durchsuchung das Original des Leserbriefs nicht fanden, zogen sie nach anderthalb Stunden, ohne etwas beschlagnahmt zu haben, ab. Während der Durchsuchungsaktion wurde PressevertreterInnen der Zugang zu den Geschäfts -Räumen verweigert.