Kein Verfahren

■ Wie Wiglaf Droste „ein Stein vom Herzen fiel“

Sang- und klanglos wurde jetzt das Ermittlungsverfahren gegen den taz-Redakteur Wiglaf Droste wegen schweren Landfriedensbruchs bei den diesjährigen Kreuzberger 1.-Mai -Krawallen von Berlins politischer Staatsanwaltschaft eingestellt. Wie berichtet, war Droste am Abend des 1.Mai wegen des Verdachts, einen Stein auf ein Polizeifahrzeig geworfen zu haben, festgenommen worden und zusammen mit sechs weiteren Beschuldigten in Untersuchungshaft gewandert.

Im Gegensatz zu seinen Mitinhaftierten hatte er jedoch aufgrund seiner Prominenz als taz-Redakteur das Glück, daß sich eine breite Öffentlichkeit für seine Freilassung einsetzte: Er wurde elf Tage nach der Festnahme von der U -Haft verschont. Der zuständige Staatsanwalt namens Doms, der normalerweise die presserechtlichen Ermittlungsverfahren gegen die taz bearbeitet und sich darüber hinaus als Hardliner in Krawallprozessen zu profilieren sucht, hatte plötzlich die Aufhebung des Haftbefehls für Wiglaf Droste über den Dezenernatsweg veranlaßt.

So ausgiebig der Staatsanwalt in den folgenden Monaten auch gegen Droste zu ermitteln suchte, fündig wurde er nicht. 15 von ihm eingehend befragte Polizeizeugen verstrickten sich so in Widersprüche, daß Doms einsehen mußte, daß kein Tatverdacht besteht.

Drostes Anwalt Jonny Eisenberg zufolge belegt der Fall geradezu exemplarisch, „wie schnell in Berlin - nicht nur im Zusammenhang mit Demonstrationsdelikten - verhaftet wird“. Droste selbst erklärte: „Mir ist ein Stein vom Herzen gefallen.“

Von den übrigen sechs seinerzeit in U-Haft genommenen Personen wurden drei Männer zu Freiheitsstrafen ohne Bewährung verurteilt. Die übrigen haben nach Informationen der taz inzwischen Haftverschonung bekommen.

plu