Vietnam an der WAA

■ CS-Gaseinsatz für rechtmäßig erklärt

Auch das Bundesverwaltungsgericht in Berlin hält den Einsatz von CS-Gas gegen DemonstrantInnen für recht- und verhältnismäßig. Der Kampfstoff, den die US-Army gegen südvietnamesische Dörfer und Tunnelsysteme des Vietcong eingesetzt hat, darf die Polizei auch gegen DemonstrantInnen einsetzen. Aufstandsbekämpfung par excellence. Dabei unterstellen die Richter die Existenz bürgerkriegsähnlicher Verhältnisse am Bauzaun. Verhältnisse, wie sie von Unionspolitikern zur Militarisierung der Polizei und Verschärfung der Demonstrationsgesetze immer wieder herbeigeredet worden sind.

Die schon 1925 vollzogene internationale Ächtung des CS –Gases durch die Genfer Konvention hat die BRD-Gerichte nicht gestört. Was international verboten ist, kann durchaus im nationalen Bereich zulässig sein, argumentieren die Richter.

Der asthmakranke 38jährige Ingenieur Alois H. starb 1986 500 Meter vom Bauzaun entfernt an einem Erstickungsanfall. Die Staatsanwaltschaft stellte die Ermittlungen ein, weil der Nachweis nicht erbracht werden konnte, daß CS-Gas den Anfall ausgelöst hatte. Der Nachweis, daß CS-Gas als Verursacher seines Todes ausgeschlossen ist, mußte nie geführt werden. Das hat seinen Grund: Denn dann müßte CS-Gas aus dem Waffenarsenal der Polizei verschwinden.

Bernd Siegler