Ein Tropfen auf den heißen Stein

■ Ein Modellprogramm zur Förderung örtlicher Beschäftigungsinitiativen

Mitte 1984 wurde in Bremen ein Programm zur Förderung örtlicher Beschäftigungsinitiativen aufgelegt. Damit wurde bundesweit Neuland betreten. Mit dem Programm werden erwerbswirtschaftliche Projekte gefördert, die aus den üblichen Programmen zur Wirtschaftsförderung „herausfallen“. Dazu gehören zum Beispiel selbstverwaltete Betriebe auf genossenschaftlicher Grundlage, Kleinstunternehmen, aber auch Erwerbslose oder SozialhilfeempfängerInnen, die den Sprung in die Selbständigkeit wagen wollen.

Örtliche Beschäftigungsinitiativen werden ausschließlich über Darlehen gefördert. Für jeden gesicherten bzw. geschaffenen Dauerarbeitsplatz gibt es maximal 10.000 Mark „Kredit“. Diese Förderungshöhe erlaubt sicherlich keine großen Sprünge; sie kann aber, gerade für neue Projekte, durchaus eine gute Starthilfe sein.

Bisher wurden insgesamt 95 Projekte gefördert. Darunter waren nur 19 reine Frauenprojekte - gegenüber 56 Männerprojekten. Für die gesicherten bzw. geschaffenen Arbeitsplätze sieht die Bilanz allerdings günstiger aus: Rund 100 der 216 geförderten Arbeitsplätze werden von Frauen eingenommen.

Zum Spektrum der unterstützen Projekte gehört zum Beispiel ein Frauenliteraturverlag. Hier verlegen Frauen, die zum Teil selbst schreiben, zeitgenössische Literatur.

Aus einer anderen Beschäftigungsinitiative entstand ein kleines Institut für Sprachtherapie und Rhetorik, das inzwischen Kurse im Bereich der Sprachförderung anbietet.

Die Förderung örtlicher Beschäftigungsinitiativen weist einen - wenn auch schmalen - Weg aus der Erwerbslosigkeit, der noch stärker genutzt werden sollte. Das Programm setzt der Phantasie von Beschäftigungsinitiativen keine Grenzen. Alle Projekte sollten jedoch eine realistische Chance haben, sich „am Markt“ zu behaupten.

Wer Näheres erfahren möchte, sollte sich an den Senator für Arbeit wenden, Referat Arbeitsplatzförderung (Tel. 361 -4481). Hier können örtliche Beschäftigungsinitiativen ihre Anträge einreichen und sich, was mindestens ebenso wichtig ist, umfassend beraten lassen.

Hildegard Kaluza, Mitarbeiterin beim Senator für Arbeit