Krieg rechtmäßig-betr.: "CS-Gas vor WAA endgültig "rechtens","Vietnam" an der WAA", taz vom 25.10.88

betr.: „CS-Gas vor WAA endgültig 'rechtens'“, “'Vietnam‘ an der WAA“, taz vom 25.10.88

Das BVerwG hatte sich also für seine Entscheidung als Gutachter Prof.Blumenwitz, einen Hausgutachter der Bayerischen Staatsregierung geholt. Doch so allein steht der Mitarbeiter an der chilenischen Verfassung und politische Berater von Strauß nicht mit seiner Ansicht, daß der Einsatz des nach der Genfer Konvention geächteten Kampfgases CS im Krieg nicht mit dessen Einsatz in Wackersdorf vergleichbar ist. 1979 hatte der SPD-Bundesinnenminister festgestellt, daß die Genfer Konvention nicht für den polizeilichen Einsatz von CN- und CS-Gas einschlägig sei, da man ja niemanden töten wolle.

Diese absurde Argumentation war sogar Prof.Blumenwitz zuviel. Auch solle man sich seiner Ansicht nach nicht zu sehr an dem Wortlaut der Genfer Konvention orientieren, die auf den Kriegsfall beschränkt sei. Ansonsten könne man die damals von der DDR an der Grenze verwendeten „Dum-Dum„ -Geschosse einfach damit rechtfertigen, daß sie nicht auf feindliche Soldaten, sondern auf die eigene Bevölkerung gerichtet sind.

Natürlich fällt die „juristische“ Argumentation anders aus, wenn es gegen Demonstranten der BRD geht. Dann wird darauf verwiesen, daß CN-Gas eine besonders „humane“ Waffe im Kriegsfall sei und die Briten schon 1970 der Ansicht waren, daß CS-Gas nichts mit Giftgasen zu tun habe. Und überhaupt ist Prof.Blumenwitz der Meinung, bei der Verwendung von CS -Gas durch die Polizei gegen Demonstranten sind in der Regel gravierende Beeinträchtigungen ausgeschlossen.

So einfach geht das und schon ist der Krieg gegen die eigene Bevölkerung rechtmäßig.

Klaus, München 6